Bildersturm

Unter Ottheinrichs Nachfolger Pfalzgraf Wolfgang von Zweibrücken erreichten die Auseinandersetzungen zwischen Neuburg und dem Domkapitel um die Kirche zu Wolferstadt ihren Höhepunkt. Während das Domkapitel als Patronats- und Dorfherr Eigentumsrechte an der Pfarrkirche gemäß dem Passauer Vertrag geltend machte, beharrte der Fürst darauf,

"die Bilder aus der Pfarrkirche in unserem Dorf Wolferstatt hinweg zu thun, zu zerbrechen und zu zerschlagen; die zwei Altäre herauszubrechen und die Gemälde zu verwüsten, abzuthun, zu verweißen und noch eine Thür hinein zu machen.

Unter Berufung auf den Passauer Vertrag von 1552 verlangt das Domkapitel am 9. Juni 1567:

"bei Anrichtung der Religion keinen Stand an seinen lang hergebrachten Gerechtigkeiten nit Eingriff oder Schmälerung zuzufügen“

und ersucht

„also die Beschwerde abschaffen, die Altäre bleiben und die Bilder wiederum in unsern Kirchen verordnen zu lassen.“

Am 19.Juni desselben Jahres heißt es, dass

"am Mittwoch nach Corporis Christi (Fronleichnam) sind etlich 14 Raiter in ein Kirchlein, etwa eine Stunde von Wemding entfernt eingebrochen, die Fenster eingeschlagen, die Altäre umgerissen und das Geld, so darin gefunden, herausgenommen hätten.“

Am 20 Juni 1567 berichten die Visitatoren:

"sie seien Dienstag nach corporis Christi, am 3. Juni, in Wolferstatt gewesen, hätten dort viel abgöttische Bilder und zwei Nebenaltäre gefunden, auch gehört, daß zu Hagaw noch öffentliche Abgötterei getrieben werde und hätten dem Pfarrer, Vogt und Heilingpfleger befohlen, die abgöttischen Bilder weg zu thun und statt der Seitenaltäre Stühle für das Volk zu bauen."

Um die noch vorhandenen Bilder und Statuen in Sicherheit zu bringen, beabsichtigte der domkapitelsche Vogt deren Auslagerung ins katholische "Ausland" nach Wemding, das damals bayerisch und katholisch war.

Als Pfalzgraf Wilhelm davon erfuhr, befahl er am 2. Juli 1567:

"die papistischen ( d.h.die katholischen) Heiligen in einen verschlossenen Winkel zu werfen und nicht zu gestatten, daß sie von den Papisten (Katholiken) heimlich oder öffentlich weggeführt werden."

Jedoch 9 Jahre später, 1576, fanden die Visitatoren immer noch:

"Sakramentshäusl (Tabernakel )ist nit vermauert, hatt die (Kirche) sonst III ( 3 )Altär mit Bildern, doch zugesperrt, Item viel gemeel (Gemälde) an den Wänden, so ganz Abgottisch. - Werdens die im Cappitl selber nit abthon oder verwerfen, müßte durch andere dazu verordnet, verweisset und abthon werden. Dem Vogt - d.i. dem Domkapitelschen - zu schaffen, weils allenthalben abgeschafft, daß er vermauern vnd verweisen lassen soll; wo nit, solches durch die Ambtsverwalter verricht werden soll.“

Wie nun endgültig verfahren wurde, ist nicht überliefert. Es ist jedoch anzunehmen, dass damals ein ansehnlicher Bestand kunsthistorisch bedeutsamer Zeugnisse verlorenging. Wahrscheinlich hat nur die Reiterstatue des hl. Martinus die Zeit überdauert

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Katholisches Zwischenspiel
Zum 2. Male protestantisch
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