Die"Junge Pfalz"
. Für die noch unmündigen Enkel Herzog Georgs ,Ottheinrich und Philipp, wurde aus Teilen der Erbmasse des Landshuters ein neues Fürstentum gebildet: die Pfalz Neuburg. Dazu gehörte u.a. die Grafschaft Graisbach und damit auch die Hofmark Wolferstadt
Damit begann eine Phase heftiger Auseinandersetzungen zwischen dem Domkapitel und den neuen Landesherrn .
Im Steuerstreit um das "Umgeld" (eine Art Getränkesteuer) kam es 1553 zu einem Vergleich
und 1571 wurden auch die Machtbefugnisse in Wolferstadt neu festgelegt.
Ihren Niederschlag fand die Übereinkunft in der Neufassung
der "Wolferstattischen Ehehaft"
Ehehaft" von 1571
"Eehafft der Hofmark Zue Wolferstatt,
So der Durchleichtig Hochgeborn Fürst und Herr
Hertzog Philipp Ludwig Pfalzgraff
mit dem Erwürdigen Thum Capitul Zue Eystett
Sich verglichen hatt.
Und Sendt das die Puncten, die mann Jerlich
daselbs auf dem Bawgeding der Gemain Offentlich fuerlesen
Auch darob Halten Soll."
"Erstlich Soll sich solcher Hofmarkbezirk so weit erstrecken wie Jezt dato des Dorfes Heuser unnd Stedel auch derselben Anstossenden gertten, die Ohne Mittel gartten Recht haben, vor Augen stehen, Alles lauth und Inhalt des fürstlichen Aufgerichten Vertrages, so sich mit dato dieses Ehehaft Brieffes vergleicht und dieses pezircks Innsoderheit Meldung unnd Ausweisung thuet."
Die Befugnisse Neuburgs "inner Etters" d.h.innerhalb des Ortsbereiches wurden neu geregelt. Dem Landesherrn standen u.a.die hohe Gerichtsbarkeit und alle Rechte im Forstbereich zu.
Vor allem die neue pfälzische Kirchenordnung bestimmte.die konfessionelle Entwicklung in der Folgezeit maßgebend.
Ottheinrichs Kirchenordnung
Der Streit unter den wittelsbachischen Vettern von München und Heidelberg um das Erbe Herzog Georg des Reichen von Landshut wurde nach einem blutigen Erbfolgekrieg durch den Schiedsspruch Kaiser Maximilians im Jahre 1505 beigelegt