Außerdem unterlagen die sogenannten „malefizischen“ Vergehen der hohen Gerichtsbarkeit:

Verzeichnis der "malefizischen" Artikel"

1. Mord- und Mordversuch an einem Herrn (Attentat oder Attentatsversuch)
2. Bandenbildung und Aufruhr
3. Totschlag und Mord an "gewöhnlichen“ Menschen
4. Selbstmord, um dadurch der "peinlichen" Befragung (Folter) zu entgehen
5. Zauberei (Vorboten des Hexenwahns)
6. Fehdeunwesen
7. vorsätzliche Brandstiftung
8. Geldfälschung
9. Vergewaltigung, Homosexualität
10.Bigamie ( Vielweiberei)
11.Meineid
12.Schwerer Diebstahl und Raub
13 Jegliche Gewalttaten in der Kirche
14.Entführungen
15.Überfall bei Nacht
16.Grenzfrevel (Grenzsteine versetzen)
17.Ehebruch
18.Unterschlagung von Schatzfunden
19.Wilderei
20.Gotteslästerung

In all diesen Fällen übte grundsätzlich der Landesherr durch seinen Landrichter die Gerichtsbarkeit aus. Bei uns war es der Landrichter von Monheim.

Die Gerichtsbarkeit

Die Zuständigkeit für die Behandlung von Rechtsfällen kennt 3 Ebenen:

die hohe Gerichtsbarkeit,

die niedere Gerichtsbarkeit und

die Dorfgerichtsbarkeit

I.
Hohe Gerichtsbarkeit

Schwere Verbrechen, die in der Regel mit der Todesstrafe geahndet wurden, fielen in den Zuständigkeitsbereich der hohen Gerichtsbarkeit, die häufig in unserer Gegend als "Fraisch" bezeichnet wurde und in etwa unserem heutigen Schwurgericht vergleichbar ist. Dazu zählten u.a. die "4 Hohen Fälle":

Mord und Totschlag,

Brandstiftung,

Raub und schwerer Diebstahl sowie

Notzuchtsverbrechen

II.
Niedere Gerichtsbarkeit

Weniger gravierende Tatbestände fielen in die
Kompetenz des
Vogtes.
Sie umfassten u.a.

das Zivilrecht, wie es heutzutage das Landratsamt wahrnimmt:
z.B.:Bauwesen, Meldewesen, Verkehr, Gewerbeaufsicht, Brandschutz usw.

Ebenso zählten in seinen Zuständigkeitsbereich Vorgänge,
die heute beim
Notar geregelt werden, wie das gesamte Beurkundungswesen,

Schließlich nahm er auch polizeiliche Funktionen wahr

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das Dorfgericht


Wolferstadt Pfarrei Roemerstein Hagau Ehehaftbuch Franzosenzeit Zwerchstrass Sühnesteine
Anwesen im 19.Jh. Gefallen für... Wolferstattische Ehehaft Schule Kapelle Gemeinderechnungen

Wolferstadt im Lichte der Ehehaft von 1571

Einleitung
Was bedeutet "Ehehaft"?
Neufassung von 1571
Fürstentum Neuburg
Das Domkapitel
Der Bereich der Hofmark
Die Bewohner
Allmende
Feldfrevel, Viehschäden, Zaunschäden, Gewässer
Weideordnung, Viehhirte, Zuchtviehhaltung, Nachtweide
Kastner - Richter - Vogt
Das ""Baugeding": Einberufung, Teilnahme
Dorf-, Pacht- und Gerichtsversammlung
Gerichtspersonen: Vereidigung
Die Vierer
Der Meier
Der Flurer
Hohe und Niedere Gerichtsbarkeit
Das Dorfgericht:
Innere Sicherheit: Waffen, Bedrohungen, Hausfrieden, Gottesläserung
Strafvollzug vor Ort
Ehehaftgwerbe: Maße und Gewichte-Dorfwirtschaften
Dorfmetzger-Tanzplatz -Dorfbader - Müller
Feuerschutz
Epilog, Schluss