Offenes Licht:

Als Lichquelle in den Nächten verwendeten die Leute meist brennende mit Harz getränkte Holzspäne. Ein zu leichtfertiger Umgang damit konnte schnell zum Brandherd und zur Katastrophe für das ganze Dorf werden.

Item Es soll niemandt bey der Nacht mit brennenden
Spänen in die Stell geen oder über die Gassen bey
Straf eines Gulden, dem Vogt ein Orth, dem Amts-
knecht fünf Creuzer

"Heimleuchten":

Wer sich im Wirtshaus verspätet hatte und auch nicht mehr ganz sicher auf den Beinen war, durfte nach Einbruch der Dunkelheit nicht alleine den Heimweg antreten. Er musste den Nachtwächter bitten, ihn für ein entsprechendes Entgelt zu begleiten und mit der Lampe zu leuchten. Daher kommt die mehrdeutige Redewendung."Ich werde dir heimleuchten

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Epilog

"Bewahrt das Feuer und das Licht, dass auch niemand ein Schad geschieht!"

Feuerschutz

Ein wichtiges Anliegen war, das Dorf vor einer Brandkatastrophe zu bewahren. Der Großteil der Gebäude war aus Holz errichtet und überwiegend mit Stroh gedeckt. Die Herde in den Häusern waren offene Feuerstellen und Lichtquellen meist brennende Kienspäne. Durch fahrlässigen Umgang damit konnte leicht ein Brand ausbrechen und das ganze Dorf bedrohen. Eindringlich machte der Nachtwächter bei seinen Rundgängen auf die Feuersgefahr aufmerksam, wenn er rief:

Flachs

Bei regelmäßigen Kontrollgängen achteten die Vierer vor allem darauf, dass leicht entflammbares Material wie Stroh, Heu oder Holzspäne sicher verwahrt wurden. Dazu zählten auch Flachs und Hanf, die auf jedem Hof angebaut, gelagert und verarbeitet wurden
Es war bei Strafe verboten,Flachs und Hanf im Haus zu verarbeiten:

"Es soll keiner keinen Hanf oder Flachs in der Stuben dörren oder bey Licht hechlen oder bereiten. Welcher solches übertritt soll bestraft werden mit 2 Gulden für die Herrschaft, einen Orth für den Vogt und 5 Kreuzer für den Amtsknecht."

Die notwendigen Arbeiten , wie "Brechen" und "Hecheln" durften nur im öffentlichen "Brechhaus" verrichtet werden.


Wolferstadt Pfarrei Roemerstein Hagau Ehehaftbuch Franzosenzeit Zwerchstrass Sühnesteine
Anwesen im 19.Jh. Gefallen für... Wolferstattische Ehehaft Schule Kapelle Gemeinderechnungen

Wolferstadt im Lichte der Ehehaft von 1571

Einleitung
Was bedeutet "Ehehaft"?
Neufassung von 1571
Fürstentum Neuburg
Das Domkapitel
Der Bereich der Hofmark
Die Bewohner
Allmende
Feldfrevel, Viehschäden, Zaunschäden, Gewässer
Weideordnung, Viehhirte, Zuchtviehhaltung, Nachtweide
Kastner - Richter - Vogt
Das ""Baugeding": Einberufung, Teilnahme
Dorf-, Pacht- und Gerichtsversammlung
Gerichtspersonen: Vereidigung
Die Vierer
Der Meier
Der Flurer
Hohe und Niedere Gerichtsbarkeit
Das Dorfgericht:
Innere Sicherheit: Waffen, Bedrohungen, Hausfrieden, Gottesläserung
Strafvollzug vor Ort
Ehehaftgwerbe: Maße und Gewichte-Dorfwirtschaften
Dorfmetzger-Tanzplatz -Dorfbader - Müller
Feuerschutz
Epilog, Schluss