Domkapitel wider die weltlichen Herren
Prof. Dr. Reiter referiert über die 800jährigen Beziehungen Wolferstadts zu Eichstätt.
Über die Entwicklung und Geschichte der Pfarrkirche St. Martin referierte Professor Dr. Ernst Reiter aus Eichstätt, Fachmann in Sachen Kirchengeschichte, am vergangenen Freitag im Gasthof „Oberer Wirt". Anlaß dazu war das 800. Jubiläum der Pfarrei Wolferstadt.
Zentraler Kern des Vertrages waren die Beziehungen Wolferstadts zum Domkapitel Eichstätt, das in der Geschichte der Pfarrei bis zur Säkularisation 1803 eine bedeutende Rolle spielte. „Ein Domkapitel setzt sich aus einer Gemeinschaft von Pfarrern zusammen, steht dem Bischof nahe und ist auch in der Diözesanverwaltung tätig," erklärte Professor Reiter vor zahlreichen Gästen, unter denen sich auch MdB Wernitz befand. Seit wann jedoch das Domkapitel Eichstätt in Wolferstadt Einfluß hatte, könne man aus den Aufzeichnungen nicht genau herauslesen.
Wenn auch schriftliche Zeugnisse nur bis ins 8. Jahrhundert zurückreichen, so steht Wolferstadt doch auf uraltem geschichtlichen Boden, wie der Römerstein aus dem 2. nachchristlichen Jahrhundert und zahlreiche Grabfunde beweisen. Die erste Erwähnung geht auf das Jahr 793 zurück, als „Waldstetten" in einem Schriftstück erwähnt wurde. Auch die Kirche selbst weist auf das relativ hohe Alter hin, denn „in der Anfangszeit wurden die Kirchen hoch auf dem Berg gebaut, weil man sich bei Angriffen besser verteidigen konnte und ins Gotteshaus flüchtete," so Prof. Reiter.
Die erste urkundliche Erwähnung stammt aus dem Jahre 1144, als die Herren von Wolferstadt zwei Höfe dem Kloster Berchtesgaden vermachten. 1179 konnte dann das Domkapitel Eichstätt erste Besitzungen in Wolferstadt erwerben. In Rom wurde dazu eine Urkunde ausgestellt, in der die Besitze des Domkapitels vom Papst bestätigt wurden.
Auch in den folgenden Jahrhunderten baute das bischöfliche Domkapitel seine Herrschaft weiter aus und erwarb sich über den deutschen Ritterorden in Ellingen weitere Gebiete. 1312 wurde dem Domkapitel die juristische Zuständigkeit über Wolferstadt zugesprochen und 1316 auch das Patronatsrecht. Nicht der Bischof, sondern das Domkapitel sorgte dafür, daß in Wolferstadt ein Pfarrer tätig ist. Wenn man mit dem Geistlichen jedoch nicht zufrieden war, wurde an Maria Lichtmeß der Pfarrer ausgewechselt. Dieses Recht bestand bis 1803, wurde dann dem bayerischen König zugesprochen.
Nach der Gründung des Herzogtums Pfalz-Neuburg 1505 übten die Neuburger die höhere und das Domkapitel die niedere Gerichtsbartkeit durch die Wolferstädter Kastner.
Ein weiterer Meilenstein in der Geschichte der Pfarrei St. Martin war 1542, als in Wolferstadt die Reformation von Neuburg eingeführt wurde. Diese protestantische Zeit führte dann zu Auseinandersetzungen zwischen dem Domkapitel und dem Herzogtum Pfalz-Neuburg. 1567 forderte Pfalzgraf Wolfgang als Landesherr die „Demolierung der Inneneinrichtung der Pfarrkirche". So mußten sämtliche Bilder und Altäre aus dem Gotteshaus verschwinden. „In diesen unsicheren Zeiten wurden zahlreiche Visitationen durchgeführt, denn das Domkapitel war nicht bereit, die Bilder zu entfernen", zitierte der Referent aus den Analen. Während der Reformationszeit und des 30jährigen Krieges wurde die Wolferstädter Kirche aber arg in Mitleidenschaft gezogen. 1747 konnte das Gotteshaus durch Bischof Anton II wieder neu konsekriert werden.
Die große Wende in der Geschichte der Pfarrei St. Martin wird auf das Jahr 1803 datiert, als die Gebiete in Deutschland säkularisiert wurden, „die kirchlichen Besitzungen fielen an den Staat, wurden also verweltlicht", erklärte Professor Dr. Ernst Reiter. Die Bischöfe und Fürsten verloren ihren Einfluß und so endete auch die Herrschaft des Domkapitels. Die Besitzungen wurden eingezogen, neuer Eigentümer war der bayerische König.