Vorwort
Die "Ehehaft der Hofmark zu Wolferstatt" von 1571 ist das älteste überlieferte Schriftgut aus dem Archivbestand der Gemeinde und als historische Quelle für die Heimatgeschichte von unschätzbarem Wert.
Die Einflussnahme der Neuburger Fürsten als Landesherrn und des Eichstaetter Domkapitels als Hofmarksherrschaft findet hier ebenso seinen Niederschlag wie die alten - zum Teil mündlich - überlieferten Regularien im bäuerlich geprägten Alltgagslebens der Wolferstädter Bevölkerung.
Eine endlos lange Zeit - und dies nicht nur nach der Zahl der Jahre - scheint uns von damals zu trennen. Allein die Fremdartigkeit von Schrift und Sprache erschwert den Zugang zu den überlieferten Schriften und deren Verständnis.
Um dem interessierten Leser die Lektüre dieses Dokuments zu erleichtern, habe ich versucht, die Schriftsätze in eine gängige und lesbare Form zu übertragen. Um die historische Originalität zu wahren, wurde auf "Übersetzungen" in den heutigen Sprachgebrauch und neuzeitlicher Rechtschreibung sowie auf inhaltliche Interpretation verzichtet. Manche Redewendungen und Ausdrucksweisen sind unserem Sprachverständnis fremd und bedürfen einer sprachlichen wie auch sachlichen Klärung. Diese finden Sie zum Teil im Kapitel "Wolferstattische Ehehaft"
Möge die "Ehehaft der Hofmark zu Wolferstatt" im neuen Kleid möglichst vielen Interessierten ein Anreiz sein, mit Phantasie und Forscherdrang der Vergangenheit nachzuspüren, um dadurch die Bedingungen, unter denen unserer Vorfahren vor mehr als 400 Jahren lebten, besser verstehen zu können.
Wolferstadt im Mai 1999
Anselm Wiedemann