Der Dorfetter:

Der Bereich des Hofmarkbezirks wird durch den sogenannten "Etter"umgrenzt. Das war meist ein Zaun oder eine Hecke aus Bäumen und dichtem Strauchwerk. Der ursprüngliche Zweck war wohl die Abwehr von allerlei Getier von außen
Der Ortsname Hagau dürfte auf eine derartige Umwehrung zurückzuführen sein. "Hag" bedeutet Hecke und Hagau somit "ein durch eine Hecke umgrenzter Bereich".
Die Nebengebäude der Höfe -Scheunen; Hütten und Stallungen - wurden dicht an den Etter herangerückt, so dass der Charakter einer Wehrmauer ähnlich einer Stadtmauer entstand. Gegen militärische Angriffe konnte dieser Dorfzaun natürlich keinen wirklichen Schutz bieten.
Wesentlicher war die rechtliche Funktion der Umzäunung. Im Hofmarksbereich innerhalb des Etters. Hier konnten die Bewohnern ein höheres Maß an Sicherheit beanspruchen . Die Zugänge waren nur durch sogenannte "Erblucken" erlaubt, die mit einfachen Holztoren, den sogenannten "Valtern" (weil sie von alleine zufielen) abgesperrt werden konnten. Das Einsteigen über den Etterzaun wurde als Rechtsbruch geahndet. Jeder Etteranlieger musste seinen Anteil der Umgrenzung in Stand halten und pflegen . Beim jährlichen Dorfumgang durch Vertreter der Ortsherrschaft wurde der Zustand überprüft, Schäden beanstandet und deren Behebung unter Androhung empfindlicher Strafen angeordnet. Es war beispielsweise strengstens verboten, sich einen privaten Durchschlupf zu verschaffen. .Auch nur einzelne Ruten abzuschneiden war ein strafbares Vergehen.
Im Bereich "inner Etters",wie es damals hieß, stand der Dorffrieden unter einem besonderen rechtlichen Schutz, . Straftaten, die im „eingeetterten“ Bezirk verübt wurden als Friedensbruch streng bestraft. .
Einen unter den Friedensbereichen besonderen Rang wurde dem Gotteshaus und der umgrenzten Umgebung beigemessen, dem Kirchhof. Wer sich hier aufhielt,stand unter einem uneingeschränkten Schutz des Asylrechts. Auf das unbedingte Friedensgebot, das jegliche Gewalttat als Verbrechen brandmarkte, ist die Bezeichnung "Friedhof" für den umschlossenen Bereich zuückzuführen..
Der häusliche Bereich galt schon immer als ein hervorgehobener Ort, wo in vorchristlicher Zeit die Hausgötter verehrt wurden. Der "heilige" Bezirk schloss schließlich das ganze Anwesen mit Hof und Garten ein. Der Zaun galt als "heiliges" Grenzzeichen. Wer es in frevelnder Absicht beschädigte und gewaltsam in den umschlossenen Bereich eindrang, musste wegen Hausfriedensbruch mit einer besonders hohen Strafe rechnen.

Wolferstadt Pfarrei Roemerstein Hagau Ehehaftbuch Franzosenzeit Zwerchstrass Sühnesteine
Anwesen im 19.Jh. Gefallen für... Wolferstattische Ehehaft Schule Kapelle Gemeinderechnungen