Eine hervorgehobene Stellung unter den Bauern des Dorfes hatte der jeweilige Inhaber des Meierhofes.
Ihm stand das Recht und die Aufgabe zu, die Gemeindedienste jeweils für ein Jahr zu vergeben. Dazu zählten die verschiedenen Hirten ( Viehhirt, Schweinehirt, Gänshirt), der Flurer, der Nachtwächter und der Bader.) Bei Geschäften die durch Handschlag besiegelt wurden, etwa beim Viehhandel, gab seine Gegenwart und sein Zeugnis eine höhere Rechtsverbindlichkeit.
Der Meier hatte die Kompetenz eines "Gerichtsvollzieher". Wenn jemand seine Abgaben nicht entrichtete oder sonstigen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkam , musste er ein Pfand hinterlegen. Nicht selten war dies ein Stück Vieh. Der Meier hatte dies dann so lang zu verwahren, bis die Schuld bezahlt war.Dafür erhielt er dann vom jeweiligen Schuldner eine Pauschalvergütung und im Falle eines Tieres auch die Futterkosten erstattet. Die Pfandnahme wurde auch praktiziert, wenn jemand widerrechtlich weidete oder wenn durch sein Vieh ein Flurschaden entstand, was zum Beispiel im Falle des Henthalschäfers zu langjährigen rechtlichen Auseinandersetzungen mit der Herrschaft zu Otting führte.
Bemerkenswert ist der Hinweis, dass besagter Meierhof zu damaliger Zeit geteilt war, dass es also zwei Meier gab. Die Standorte dieser beiden Höfe dürften beim Hammelanwesen Hs.Nr.25 bzw.beim Haus „Bapist“ Hs.Nr.28 zu suchen sein.
Um Kompetenzstreitigkeiten vorzubeugen, wurde die praktische Durchführung der genannten Rechte folgendermaßen geregelt:
Diese "Meierhofgerechtigkeit" war nicht an Personen verliehen sondern an die jeweiligen Anwesen gebunden (Hofrecht).Beim Besitzerwechsel, etwa durch Verkauf oder Tod ging das Recht auf den Nachfolger über.
Die Sonderstellung des Meiers ist ein Relikt aus dem frühen Mittelalter, als der Meierhof eine umfassende Machtstellung im Dorf innehatte. Die historischen Wurzeln gehen wohl auf die Anfänge des Dorfes zurück. Als erster und lange Zeit einziger Hof bildete er die Keimzelle des späteren Ortes. Er war und blieb der Herrenhof, dem die anderen ansässigen Bauern untergeordnet waren. Die Felder gehörten fast ausschließlich zum Meierhof. Die übrigen Bauern bekamen so viel Grund, wie sie zum eigenen Lebensunterhalt benötigten. Sie mussten auf dem Meierhof arbeiten und die überschüssigen Erträge ihrer Äcker dem Meier zur Verfügung stellen.
Dieser Herrenhof entwickelte sich schließlich zum Fronhof eines niederen Dorfadels, der Herren oder auch "Ritter" von Wolferstadt. Sie standen als Lehensleute im Dienste des Marschalls von Pappenheim. Überliefert sind uns die Namen Wolftriegel, Wolfram, Friedrich und Cunrad. Nach der Fronhofauflösung etwa im 12. Jahrhundert verlor der Meierhof seine beherrschende Bedeutung.