Hinweis
Die nachfolgenden Aufzeichnungen wurden weitgehend im Original belassen.
Stilistische Formulierungen und rechtschriftliche Wiedergabe entsprechen dadurch
nicht den heutigen Normen
1798
Belege
Verzeichnis
Was ich in hisiger Ersamen gemeind an
Wasser- und andere Arbeidt
gemacht habe
--Eine neue Stuben Dir bei den Schefer u. Hirten im bath haus gemacht
--Zweimall auf graben und neu gmacht wo es gerunnen hat
--Auf graben und 8 neue Deichtell gelegt und wider eingefilt
--Das gelender an Kabell steg aufgericht und wider angemacht.
(Deichtel = Holzrohre für Wasserleitung)
Arbeidtslohn
Meister hat 7 Dag des Dags 26 X .............................................................. 3 f 2 X
Matheis Huber hat 5 Dag des Dags 24 X dut...................................... ... 2 f
Joseph Graus hat 6 Dag des Dags 24 X dut........................................... 2 f 24 X
7 f 26 X
Wolferstatt den 25. februarius 1798
^
Ferdinand Eigenmann
Zimmermeister
mit Dank bezalt
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Entes gesezter Bekennet, daß der Gemeinds Cassa Rehs.
von dem dermalligen Bürgermeister Anton Fürst
wegen
Schaffung der Bürger
zum Wohl-Löblichen Kastenamt
in unterschidlich Gemeinds Angelegenheiten mit
1 f 24 Xr
richtig Bezalt worden Bescheint dieser
Wolferstatt, den 5. Merz 1798
Simon Meyr
Amtsdiener
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Dem Jakob Ewig , Reichsfreiherr v. Syrgensteinschen
und Sebastian Boas hochgräfl. Oetting. Waldmeister
beide von Dunstelkingen,
welche unterm 11. Aug. 1796 durch ...schlag u.
durch Plinderung der Franzosen
und auch durch daselbst vorgefallenes Gefecht zwischen den
K .K. und französischen Truppen
und den Haubitzen- und Granatschüssen
aus gedachtem Dorf mit noch anderen 75 Gebäuden
abgebrannt sind,
dürfen aus der dahiesigen gemeind Rechg.
12 Xr
Allmosen verabfolgt werden
Wolferstadt, den 9 ten Merz 1798
Kasten- und Richteramt allda
Lit. Schmid
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Weiden
1798:
betr. Dicknet und Burkardsweiler
Da die Ohmatung der Herbstwiesen
bereits durch Kurpfalz-Beyrische Generalien ist angeordnet worden,
und auch von Seiten der Königl.Preußischen Landen des Marggrafthums Anspach
gleiche Generalien emaniert sind; da rücksichtl. solch letztgedachter Generalverordnungen
es auch bereits verordnet und verbothen worden ist,,
daß die Döckinger am Hanenkam auf die diesseitigen Herbstwiesen
in der sogenannten Dicknet und auf die Burkardsweiler Wiesen
nicht einhüthen dürfen bis Bartholomäy Zeit, oder ein anderes erfolgen solle.
So wird zur Beobachtung der erstgedachten Generalien hiemit der Gemeinde Wolferstadt dieses bekannt gemacht, und indessen auch verbotten, daß sie auf gedachte Dicknet und auch die Burkardsweiler Wiesen nicht einhüthen sollen, bis Batholomäy Zeit, oder eine andere Verordnung erfolgen werde.
Signatum Wolferstadt den 30ten Juny 1798
vom Hochfürstl. Eichstattisch domkapitl. Kasten- und Richteramt allda
lit. Schmidt