Hinweise:
:Nr.12: Französische Dragoner beim Oberwirt
:Nr. 13: Französische Husaren beim Unterwirt
:Nr.15: Lohn für die Schanzarbeiter in Ingolstadt
Nr.16: "Executionsschein": Der Landrichter zu Monheim sandte einen Executanten (in der Regel einen Soldaten) nach Wolferstadt, der bei freier Verpflegung und einem Gulden täglicher Gebühr so lange im Ort zu bleiben hatte, bis die Gemeinde die ausstehenden Zahlungen beglichen hat.
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Von der Gemaindt Wolferstatt erhalten
von den Fuhren nacher Inglstatt
und Holz Fuhren mihr bezalt 51 fl
und von Hagau 25 f 30 X,
Zwerchstrass 12 f 45 X
zusammen 88 f 45 X
mir Richtig behintig worten
Den 23. Febr.1801
Wagner
Amtsknecht
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Nr.12
Französisches Militär beim Oberwirt
Specification Conto
Von den französischen Reartierna
Erstlich haben
2 französische Officiers von den Blauen Dragonern,
welche ich über Mittag und 1 Nacht
gehalten nebst 2 Bedienten und 4 Pferden
vom 26ten Sept. bis auf den 3ten Octbr.
verzehrt an Logie,
Bier, Brandwein, Caffe, Haber, Heu, Streu, Schlafgeld etc.
Thuet: 42 f 48 Xr.
2tens Haben
3 Wachtmeister von den Schaserir
vom 4ten Octb. bis auf den 19ten Octbr
nebst andern Kameraden und 4 Pferden
an Essen, Trinken; Caffe, Haber, Heu etc. verzehrt:
101 f 26 Xr
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2tens Haben
3 Wachtmeister von den Schaserir
vom 4ten Octb. bis auf den 19ten Octbr
nebst andern Kameraden und 4 Pferden
an Essen, Trinken; Caffe, Haber, Heu etc. verzehrt:
101 f 26 Xr
___________________________
19ten Octb. bis auf den 13ten Novbr
haben weiters obige
2 Wachtmeister nebst 12 Pferden
und anderen Kameraden
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3tens Hat ein
französischer Scherschandt,
welcher mit seinen Kameraden von Warchingen hieher gekommen
über 1 Tag verzehrt:
1 f 36 Xr
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4 tens Hat ein
französischer Unterofficier,
nebst einem Feldwebel und seiner Frau,
welche den 17 ten Novbr. gekommen, über einen Tag verzehrt:
7 f 39 Xr
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5 tens Hat ein
französischer Officier nebst einem Scherschanden
auf 2 Tag verzehrt:
14 f 18 Xr
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6 tens Hat ein
Wachtmeister nebst einem Corporal
und einem gemeinen Reuther verzehrt:
12 f 20 Xr
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Latus: 349 fl 46 Xr
Dat. den 9 ten Jany. 1801
Johann Henle
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Nr. 13
Den 15 ten Jänner 1801 hat des französischen
H. Husaren-Officiers Bedienter (Diener)
bey untenstehendem über Mittag gespeist
und kommt für Bier Brandwein und Essen anzusetzen:
46 Xr
Dann für Heu und Haber
für die 2 Pferdt
48 Xr
Den 25. ejusd. hat
obiger Bedienter
an Bier und Brod verzöhrt:
16 Xr
Für Heu
für die 2 Pferdt kommt hieher:
16 Xr
Summa 2 f 6 Xr
Notiert Wolferstadt den 26. Jenner 1801
Simon Gerber
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Nr. 14
Vermög beygeschlossenem Circular de hodierno (von heute)
vom w.l. Landgericht Monheim schuldet die Gemeinde Wolferstadt
an der lezten Umlage zur hohen Kriegs - Deputation zu München
und hohen Kriegs- Commission zu Neuburg
lt. Circular vom 12 ten vorigem et de praes. 4 ten
dies hieher communicierten Anlagen und 2 er Repartitionen.
Gleichwie die Bezahlung dieser zu leisten ist,
So ford indessen dem abgeordneten bothen den
Executionsbetrag
mit 48 Xr
gezahlt werden.
Wolferstadt, den 31. July 1801
Kasten- und Richteramt allda
lit. Schmidt
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Nr. 15
Dem Andreas Beistle und Carol Weiß
wurden wegen einem
Gang nach Ingolstatt
Bezahlt: 6 fl
Wegen schantz arbeiter zu bezahlen
und daß gelt zu überliefern
Wolferstatt, den 25. Jenner 1801
Andreas Beistle
XXX (Carol Weiß)
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Executions-Schein
Zwangsmaßnahme wegen Zahlungsrückstand
Gegenwärtiger Executant (meist ein Soldat)
hat die Gemeinde Wolferstadt
gegen Taxisch-Gebühr a`1 fl und freye Verpflegung
so lange zu exequiren
bis dieselbe die noch hierher schuldige Kriegs-Kösten
wird bezahlt und abgeführt haben.
Der Executant bleibt in Wolferstadt
bei freier Kost und einer täglichen Gebühr
bis der fällige Betrag entrichtet wird
Monheim, den 15. Obris 1801
Curfürstliches Landgericht und Marche-Commissariat Graisbach
Reisach
Am 20. Aprill 1802
wurde zum hiesigen Amt Quittungs-Gebühr
wegs von Wemding hieher geschickte
Zwergstrasser Gelder bezahlt
-f 34 Xr 4 H.
Eod. wegen Execution in Betreff der Lieferung an den Bürgermeister zu Hagau vergütet
1 f 30 Xr
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