Gemeind-Rechnung

des Dorfs

Wolferstatt

geführt von

Anton Schlicker des Gerichts (Hs.Nr. 58 "Thomasbauer")
Stephan Weiß (Hs.Nr.82 "Beidemetzger")
Joseph Merz
(Hs.Nr. 52 "Verla Resl")
Thomas Gutmann
(Hs.Nr. 36 "Bergschreiner")

n Liechtmeß 1799

bis dahin 1800

id est

pro Anno

1799

Hinweis

"Gemeindeanlagen"
Umlagen bei außerordentliche Ausgaben .
ein feststehender Grundbetrag wird je nach Bedarf mit dem Faktor x multiplizier
------------------------------------------------------------------------------------------------

Auszug
aus der besonderen Gemeinds-Rechnung
über alle Einnahm und Ausgaben
in Betreff der Lieferungen, Fuhren pp pro 1798

fol.5b haben die Gemeindsbürgermeister für Ausschlagung der Quartiere
4 tägige Versäumnisse, Mühewaltung pp angesetzt a`15 Xr.................................. 1 f.

Gleich wie nun auch das Amt wegen Einquartierung K.K. Mannschaft außerordentl. Bemühungen und Versäumnisse mit Abrechnungen, Gemeindsklagen, Abschriften gehabt hat; so kommt auch das Tagegeld laut Taxordnung mit 1 f 15 Xr;
sohin von 4 Tag anzusetzen mit .....................................................................................5 fl.

fol.eod.haben die Bürgermeister wegen Ausschlagung der Rolle wegen Fuhren
und Lieferungen pr. 1 Tag diät angesetzt, kommt also auch zu Amt
deswegen anzusetzen
...................................................................................................
1 f 15 Xr

eod. fol. haben die Bürgermeister wegen Einquartierung und Ausschlagung
der Rollen in Betreff der unterm 20. et 23. Merz einquartierter K.K.Truppen ebenfalls
für 4 tägige Versäumnisse pp angesetzt 8 f, kommen ebenfalls zu Amt für
außerordentliche Versäumnisse, Abrechnungen, Quartierausschlagen
pp anzusetzen pr. 4 Tag .....................................................................................................5 f

Da in dem Jahrgang 1796 man von Amtswegen nach Monheim zum dortigen
Landrichteramt in Betreff der zu der französischen Armee zu liefernden Ochsen
reisen mußte, hievon aber das Diät und Rittgeld noch nicht verrechnet
und bezahlt worden, so kommen nachzutragen............................................... 3 f 45 Xr

Im nemlichen Jahre mußte man auch von Amtswegen zu besagtem Landrichteramt
in Betreff des zur französischen Armee abzulieferndem Weitzens so nachmahls
zu Geld angeschlagen und anrepartiert worden, reisen
und somit das noch nicht bezahlte Diät und Rittgeld nachzutragen mit
3 f 45 Xr


Summa: 18 f 45 Xr

Verfaßt Wolferstadt, den 15. May 1799

Kasten- und Richteramt allda
lit. Schmidt
Joseph Mergle (Geigenpeter)

--------------------------------------------------------------------------------

Plan

Schulden

f

Xr

H

-

Vermögen

f

Xr

H

An Fuhren pro 1796
502
36
-
Aus dem Gemeindsvermögen kommt auf jeden Gemeindsbürger gleichheitlich zu vertheilen, als
-
-
-
An Fuhren pro 1797
135
-
-
Die sämtl. von hiesigen Gemeindsmännern erhöbliche Reste betragen
670
55
-
An Capital
1100
-
-
Die Capitalien betragen noch
357
57
-
Scharwerk
174
-
-
Hievon treffen auf jeden ganzen Theil zu 90 gemeindtheil gerechnet
11
25
7
Summa:
1911
36
-
auf einen Halbhäusler trifft
5
24
-
Wird von 1100f Capital die Helfte mit 550 f zur Verzinsung beybehalten, so kommen nur f. gegenwärtig zu bezahlen
550
-
-
-
-
-
-
Summa
1361
36
-
- - - -
welche folgender gestallten abgetan werden, als: von dem verkauften Holz im Hau
550
-
-
- - - -
nach der Roll zu 32 mahl überworfen a`27f 22X
876
-
-
- - - -

Summa

1426

-
-
- -- - -
Verbleiben übrig 64f 24Xr wovon die Jahreszinsen von obigen 1100f Capital entrichtet werden können mit

44

-
-
- - - -
Dann verbleiben zur Gemeind Cassa da ohnehin schon viele neuerliche Ausgaben bestritten werden

20

24

--
- - - -
-

64

24
-
- - - -

Actum Wolferstadt den 5.Jenner 1799
wurde vorstehende Entwerfung denen von hiesiger Gemeinde-Ausschuß Erschienenen
vorgelesen und von denen selben seinem ganzen Inhalt nach gebilliget mit dem Bemerken,
daß die herrschaftl. Capitalschuld nicht gänzlich sondern nur bis auf ohngefähr
3 bis 400f hievon abbezahlt werden dürften, daß also mit Ausschluß jener 550f,
welche von dem Holzverkauf im Hau erlöst worden, die Bezahlung der Schulden
durch die Rolle-Anlage geschehen dürfte. Übrigens bitten die Unterschriebenen
vorstehende Entwerfung zu Stand zu bringen und auf jeden Gemeindsmann
nach dem Tabellarischen Plan von Columna 1 bis 9 nach seinem Guthaben
oder Schuldenstand zu repartieren. Womit sie beschlossen und sich eigenhändig
unterschrieben haben.

Actum ut supra

Josef Merkle, (Geigenpeter)
Martin Stachel, (Binderwanger)
Simon Gerber, (Unterwirt)
Joseph Weiß, (Everist)
Lorenz Schneid, (Bertele)
Andreas Merz

Da nun nur 300fl Capital zur hochgnädigen Herrschaft heimbezahlt werden,
so kommen wirkl. abzuführende Schulden anzusetzen

111f 36Xr
dann 44f fällige Zinsen von 1100f , zusammen also 155 fl 36Xr

und sind solche nach der Rollen-Anlage zu 42 mahl überworfen zu bezahlen
a`27f 52Xr 2H ...........................................................
1170f 3Xr

Verbleiben also noch zur Gemeind Cassa

14f 27X

------------------------------------------------------------------

Einnahmen
an Etapetten - Geldern
Einnahmen
an Gemeinde-Anlagen

"Gemeinderolle x-mal überworfen"
Die Umlagen betragen den x-fachen Steuersatz
fl Xr h
Wegen K.K. Fuhren, Schanzarbeit, Quartieren so andern Auslagen wurde die Gemeinderolle 2 mahl überworfen und desertwegen a`27 f 15 Xr bezahlt
54
30
-
Wegen der unterm 10 ten July und 15.Aug. 1799 einquartierten K.K. Mannschaft wurde die Gemeinderolle 1 1/2 mahl überworfen und bezahlt a`27 f 15 Xr
40
52
4
Die Auswärtigen, welche in diesseitiger Flur Güter besitzen, wurden ebenfalls nach der Rolle 1 1/2 mahl angelegt und zahlen a` 3 f 47 Xr.4 1/2 H
5
41
2
Die Inwohner wurden deswegen einfach angelegt, so aussetzet
-
38
-
Wegen 41 Metzen 2 1/2 Viertel Haber und 16 Metzen 3 Viertel 2 Maßl Korn, so zum K.K. Magazin nach Donauwörth geliefert werden mußte, wurde eine 6fache Rollen-Anlage gemacht, so aussetzet ausschlüssig der auswärtigen Güter-Besitzer
163
30
-
Die Inwohner 2 mahl überworfen
1
6
Wegen K.K. Lieferungen, Fuhren und Ingolstätter Schanzarbeith wurde die Gemeinderolle 17 mahl überworfen, den 8ten Okt. 1799 und von hiesiger Gemeinde bezahlt
463
15
-
Die Auswärtigen, welche in hiesiger Fluhr Güter besitzen 5 mahl überworfen
18
57
6 1/2
Die Inwohner 4 1/2 mahl überworfen a`38 Xr
2
51
-
Wegen hier unterm 10. Nov. 1799 und 5. Aprill 1800 einquartierten K.K. Mannschaft und Pferden wurde die Gemeinderolle 3 mahl überworfen und bezahlt von hiesiger Gemeinde
81
45

Die Auswärtigen ebenfalls 3 mahl
11
22
5 1/2
die Inwohner 1 mahl
-
38
-
Wegen dem zur Russisch. Armee gelieferten Haber, Heu und Ochsen, dann wegen Fuhren von Donauwörth nach Günzburg wurde die Gemeinderolle den 2 ten May 1800 5 1/2 mahl überworfen und ausschlüssig der Kaisersheimischen Güter, so nach einfacher Rolle 2 f 56 Xr auswerfen, bezahlt von den noch verbleibenden 24 f 19 Xr zu 5 1/2 mahl überworfen
133
44
4
Die auswärtigen diesfluhrigen Güterbesitzer ebenfalls 5 1/2 mahl überworfen
20
51
4
Die Inwohner zweyfach angelegt
1
16
-
Wegen der unterm 10.Nov. 99 und 4. April 1800 einquartierten K.K. Truppen haben oben benannte 4 concurrierende Gemeinden hieher zur Halbscheid bezahlt
53
20
4
Wegen denen vom 1 ten Febr. bis 11. Aprill 1800 hier einquartierten K.K. Pontons-Mannschaft wurde die Rolle 52 mahl überworfen und zahlen die Wolferstädter
1417
-
-
Die auswärtigen disfluhrigen Güterbesitzer
197
-
-
Die Inwohner 10 mahl überworfen
6
20
-
In Rücksicht des Wachtmeisters Nett, so vom 1. Febr. bis 11. Aprill hier in Quartier gelegen, dann verschiedenen Einquartierungen und Unkösten wurde die hiesigen Gemeindeleuthe nach der Rolle 8 mahl überworfen, so aussetzet
218
-
-
Die auswärtigen diesfluhrigen Güterbesitzer 8 mahl
30
20
4
Die Deckinger Burkardweiler Lehen Besitzer nur in Rücksicht des obbenannten Wachtmeister Nett 3 mahl überworfen
6
36
-
Die Inwohner dahier 1 mahl
-
38
-
Wegen Einquartierung des Wachtmeisters Nett haben die auswärtigen mitconcurrierenden Gemeinden zur Gemeinde Wolferstadt mit Einschluß anderer Unkösten und Einquartierungen bezahlt
123
18
-
Diese wegen der K.K. Pontons Mannschaft
46
19
7 1/2

Summa
fast ausschließlich durch Umlagen finanziert (x-mal Rolle überworfen

3256

19

7 1/2

Einnahmen an aufgenommenen Capitalien

fl

Xr

h

Den 1. Juni 1799 wurde aus der Hand des Heiligpflegers Josef Merz dahier zur Bestreitung der Gemeindekosten ein zum Heiligen dahier gehöriges Capital aufgenommen mit
100
-
-

Am 3 ten Aug. 1799 wurde von Tit. H. Amtskastner Schmid dahier vorgeschossen 25 f. Da aber hiervon 15 f abbezahlt worden, so kommen hier nur anzusetzen

10

-

-

Summa

110

-

-

Einnahme Insgemein

f

Xr

h

Wegen Haberlieferung zur K.K. Armee wurde vom wohllöbl. Landgericht Monheim vergüthet
25
10
3
Den 12. Sept. 1799 wurde von hochgnädiger Herrschnaft wegen K.K. Haber- u. Heulieferung vergüthet:
6
48
-
Vom Titl. H. Pfarrer deswegen
-
48
-
Vom Unteren Wirt dahier
-
3
-
Den 11. Oct. 1799 wurde von hochgnädiger Herrschaft wegen der Schanzarbeither vergütet a`18 Xr pr. Mann
86
24
-
Den 23. Oct. 1799 wurde von Tit. H. Landrichter zu Monheim wegen K.K. Magazins-Fuhren vergütheh lt. Schein:
36
47
-
An dem unterm 14. Oct. 1799 nach Donauwörth geliefertem Korn und Haber ist Übermaß geblieben, so verkauft worden pr.
8
15
-
Den 15. ejusd. wurde von hochgnädiger Herrschaft an Schanzarbeith vergüthet
30
-
-
Den 28. Nov. 1799 wurde vom w.l. Landgericht zu Monheim wegen geleisteter Fuhren nach Eichstätt vergüthet
38
-
-
Den 11. Dez. sind an dem nach Donauwörth geliefertem Heu und Haber zum K.K.Magazin übrig geblieben: 2 Metzen Korn, so solche in Anschlag kommen ad
3
15
-
Den 28. Aprill 1800 wurde von hochgnädiger Herrschaft resp. dem dahiesigen Kastenamt vergüthet wegen Schanzarbeithern zu Ingolstatt
35
12
-
Ferner wurde vom Landrichteramt Monheim wegen Lieferungen und Fuhren vergüthet
16
-
6
An denen bei Lorenz Schneid (Bertele) deponierten Holzgeldern wurde pr. Abschlag zur Schanzarbeith eingenohmen
24
-
-
Dann bey Lorenz Schneid (Bertele) von solchen Holzgeldern zur Abschlagszahlung des Martin Stachel (Binderwanger)
40
-
-

Summa

118

57

6

Summarischer Nenner aller Einnahmen

fl

Xr

h

1. An Etapetten Gelder

---
---
---

2. Gemeinde-Anlagen
Umlagen

3256
19
7 1/2

3. aufgenommenen Capitalien

110
-
-

4. vorjährige Restanten
Schulden bei der Gemeinde

107
-
-

5. Insgemein

357
13
1

Summa

3824

33

2

Actum Wolferstadt den 22. Jenner 1799

Bey der unterm heutigen Dato vorgenommener Gemeindediener- und Hirtendingung
wurde noch besonders vorgetragen:
1 mo: haben Johann Kratzmeyr (Beideschreiner) diesamtiger und Jakob Huber (Hiasl) pfälzischer Unterthan beide leerer Gemeindhäuser- Besitzer vorstellig gemacht,
daß ersterem Gemeindhaus pr. 7 Xr und jenes des letztem pr. 6 1/2 Xr
in der dahiesigen Gemeind-Rolle zur Anlage eingetragen seyen.
Wie nun aber unter allen Gemeindhäusern dahier keine höheren
als pr. 6 Xr angelegt ist und sie dadurch, nemlich der erste pr. 1 Kreuzer
letzter aber pr. 1/2 Xr zu sehr beschweret sind, so wollen sie bitten,
man möchte diese besondere Beschweherden von ihren Häusern abschreiben
und solche gleich anderen Gemeind-Häusern auch nur pr. 6 Xr in die Rolle einlegen.
Hierauf hat die Gemeind zur Antwort gegeben, daß da ein anderes leeres
Gemeindhaus nicht mehr als 6 Xr bezahle,
so dürften auch diese zwey nicht mehrer bezahlen.

Resolution

Sollen also jeder von seinem leeren Haus wie ein anderes leeres Haus
6 Xr in Zukunft zu bezahlen haben

actum ut supra

2 do: haben sich einige Gemeind leuth beschwehret, daß jene Fuhren,
welche für K.K. Depot so anderem im vorigen 1796 ten Jahr geleistet worden,
übersetzet und also zu mäßigen seyen. Damit nun aber hivon nähere Untersuchung
und allenfallsige Ausgleichung zuvor noch gemacht werden könnte,
so wurden jene besonderen Gemeind-Rechnungen pro 1796,
die vom Johann Gruber (Bayerle) des Gerichts, Martin Stachel (Binderwanger)Keisersheimisch,Lorenz Bickelbacher (Rupp)und Jakob Eigenmann (Trollewanger)beide diesamtig geführt worden, nochmals beyr versammelten Gemeinde verlesen ,denen dermaligen Bürgermeistern Anton Fürst (Fürstle)des Gerichts, Wilibald Schneid,(Schmied) Martin Jung (Baderveri) und Jos. Weiß (Glaserlenz) die Abschrift hievon mitgetheilt, daß sie mit Zuziehung der dahiesigen Gerichtspersonen mit jenen, welche Fuhren geleistet haben, eine gütliche Übereinkunft treffen möchten, in dessen Entstehung aber
wäre die Sache bey hiesigem Kasten- und Richteramt vorzubringen,
woselbst man rechtliche Untersuchung pflegen und Bescheid ertheilen werde.
Bis nun die nächste Gemeind-Rechnung wird abgehalten werden,
wäre bis dahin diese Sache in Ordnung zu bringen

Actum ut supra

Actum Wolferstadt, den 27 ten Merz 1798

Bey der anheut abgelesenen Gemeind-Rechnung hat sich ........,
daß in der besonderen Gemeind-Rechnung sich mit Einschluß
der verborgenen die Ausgaben um mehr belaufen als die Einnahmen,
daß rücksichtlich der Fuhr pro 1796 ein Rückstand von... f. hafte,
daß am Capital so von diesseitig hochgenediger Herrschaft ist
pro 1796 aufgenommen worden, nachdem heuer neml. per 1797
baare 400 f bezahlt worden, somit inte ad 60 f noch haften 1100 f ,
man hat dahero von amtswegen so wie die Rechnungen selbst,
welche nicht von einem einzigen Gemeindsmann widersprochen,
sondern ohne Widerspruch sowohl im ganzen als einzelweis
einverstanden worden sind, einig dieser Gegenstände wößent.
Hierauf wurden die zwey Abtheilungen der Gemeinde
und also jede mit ihren Äußerungen vernohmen: deren die eine Abtheilung
nemlich die Leerhäusler und andere einzelne wenige Söldner
zu vernehmen gaben, es seyen diese Schulden meistens wegen Fuhren und
Lieferungen zur französischen und auch K.K. Armee gemacht worden.
Die Leerhäusler und Geringen hätten also zu den Fuhren nicht zu bezahlen,
gleich wie die Bauernschaft nicht zu ihren Scharwerken, die sie nach Ingolstadt
geleistet hätten, zu bezahlen haben. Zu den Lieferungen aber wären sie nicht anderst
als nur nach ihrem Vermögen schuldig, bey zu tragen.
Die andere Abtheilung, nemlich die Bauernschaft äußern entgegen,
daß diese Fuhren und Lieferungen außerordentlich groß gewesen und nicht unter
die ordinari Fuhren zu zehlen seyen und also gleichwie die Leerhäusler gleichheitliche Gemeindnutzungen, also mit gleichheitliche Zahlungen bey solch außerordentl.
Fuhren und Lieferungen zu machen hätten, doch aber seyen die Leistungen
durch die Gemeinds-Rolle- Umlagen ( wodurch der Bauersmann nicht nur von
seinem Gemeind-Haus sondern auch von seinen Gütern sohin ungemein
Stücken angelegt worden ) bezahlt worden, ja noch über dies auch die meisten
Zahlungen bereits schon an Fuhren selbst geleistet worden.

Die Zahlung solcher Schulden könnte also
1.durch Einhöbung der Reste, so in der Gemeind-Rechnung
als der Gemeind-Rechnung extra ordinari oder besonderer Rechnung
sich befinden ad 190 f
2.Durch Einhöbung der Capitalien ad 377 f
3.Durch baares Geld, so sich mittels Holzverkauf ergeben dürfte ad 550
4.Vom Baadhaus-Verkauf Rest von 306 f geleistet werden.
Die noch weitter vorbemerkte Schulden aber könnten nach und nach
durch Gemeindeanlagen abgethan werden

Die Leerhäusler bringen entgegen vor,daß sie zur Zahlung der Fuhren
sich nicht einverstehen wollen.
Erstlich müßten die Schulden, wie vorbeschrieben worden jedem
zu bezahlen seyn, jedoch zu diesen Schulden , gleichwie der Fuhrlohn.
Schulden auf Zahlung der Gemeinde zu nehmen so müßten auch die Inwohner,
die sie mit der Hand zur Schanzarbeith in Ingolstadt geleistet hatten,
zum Schuldenstand gerechnet und also gleichwie die, welche Fuhren geleistet haben,
ihre Zahlung, die sie ihren nach accord und nach dem Lohn wie die Rechnung besaget
zusehen wollen erhalten; so müßten auch sie, Leerhäusler, ihre Scharwerkskösten
im voraus erhalten.

2 tens haben sie Leerhäusler das nemliche Recht zu den Resten
so noch zu den Gemeind-Rechnungen zu bezahlen sind, zu den Capitalien,
zu dem Baadhaus und dem zu verkaufenden Holz oder Holzgeldern
und wuren diese Gegenstände in gleiche Gemeindstheile zu vertheilen.
Wenn nun diese zum voraus vertheilt worden sind, so können erst alsdann
die Lieferung und die Fuhren, die noch im Rückstand haften,
und die Scharwerkkösten dann die noch weitere Gemeindkösten
und Schulden durch die Gemeinds-Anlagen zu bezahlen
Die Bauernschaft wird sich darauf einverstehen, daß die Gemeinds-Reste,
die Capitalien, das Holzverkaufs-Geld und der noch rückständige
Baadhausverkaufsschilling zu gleichheitl. Vertheilung kommen möchte,
die jenigen noch rückständige Schulden, noch schuldige Capital ad 1100 f ,
die Fuhrlohn und Lieferungskösten, dann die Kösten der Schanzarbeithen
aber wären nach der noch zu verbessernden Gemeind-Rolle zu bezahlen.
Da nun solch güetliche Übereinkunft von allen gegenwärtigen Gemeindleuthen,
deren ledigl. nur 4 abgingen , verstätiget worden, so wurde hierüber
gegenwärtiges Protocoll ex officio abgefaßt.


actum ut supra

Joseph Mergle, (Geigenpeter)
Simon Gerber, (Unterwirt)
Paul Rösch, (Bibi)
Andre. Beistle (Käser)

In fidem

lit. Schmid

-----------------------------------------------------------------------------------------------

Ausgab

Auf Abgang und Nachlaß

Nach gepflogener Untersuchung hat Johann Vogl von Zwergstraß in die Gemeinde-Rolle 2 Xr 4 H zuviel bezahlen müssen und ist, wie fol. 12 a bemerkt pro 1797 et 1798 in Verborg geblieben 1 f 34 Xr 3 H, welche also als zuviel verrechnete hierorths auf Abgang zu schreiben kommen
1
34
3
Da von nachstehenden alten Verborg-Posten fol. 12 a bis 13 b incl., welche bezahlt worden sind, zu Handen des Bürgermeisters nichts gekommen, sondern privative verrechnet und bezahlt worden mit 77 f 7 Xr 2 1/2 H. So kommen hierorths in Abgang zu schreiben solche
77
7
2 1/2
Die vorn fol. 1 b in Einnahm wegen unterm 10. July und 15.Aug. 1799 einquartierter Mannschaft gesetzte 40 f 52 Xr 4 H, weil sie nicht zu Händen des Bürgermeisters gekommen, sondern privative laut Tabellarischer Übersicht vereinnehmt und verausgabt worden, kommen hieher mit
40
52
5
Eben so auch die von den Inwohnern bezahlte
-
38
Jakob Huber (Hiasl) wurde zu hoch in der Rolle angelegt und hat deswegen abgezohen 2 Xr 7 H; so hieher kommen mit
-
2
7
Joseph Scheller zu Weilheimerbach wurde zu hoch in die Rolle angelegt und hat deswegen abgezohen
1
17
-
Franz Behringer und dessen Eheweib Verborg, weil selbe gestorben und verdorben, kommt hieher mit
1
26
-
Maria Anna Frank und Eva Ziegelmüllerin Verborg kommt ebenfalls hieher mit
-
56

Summa

123

54

1/2

nächste Seite:
12a-1799-Beilagen

Wolferstadt Pfarrei Roemerstein Hagau Ehehaftbuch Franzosenzeit Zwerchstrass Sühnesteine
Anwesen im 19.Jh. Gefallen für... Wolferstattische Ehehaft Schule Kapelle Gemeinderechnungen

Quellen der Geschichte:

Gemeinderechnungen

1-Vorbemerkungen
2-1796
3-1796-Beilagen-I-neu
4-1796-Beilagen-II
5-1796-1800-Abrechnung
5a-1806-Schuldenstand
6-1797
7-1797-Beilagen-I
8-1797-Beilagen-II
9-1797-Beilagen-III
10-1798-neu
10a-1798-Sonderhaushalt
10b-1798-Beilagen
11-1799
12a-1799-Beilagen I
13-1800-Beilagen-I
14a-1800-Beilagen-II
15-1800-Beilagen-III
16-1800-Beilagen-IV
17-1801
18-1801-Beilagen-I
19a-1801-Beilagen-II
20-1802
21-1802-Beilagen-I
22-1803
23-1804
24a-1804-Beilagen-1
25-1804-Beilagen-II
26-1805-Beilagen-I
27-1805-Kriegskosten-Abrechnung
28-1805-Kriegskosten-Beilagen
29-1805-1807-Kriegskosten
30-1806
31-1806-Beilagen-I
32-1806-Einquartierungen
33-1806-Schuldenstand
34-1806-Guthaben
35-1824
36-1826/1827