Nota
Nr.1
Wurden zwar fol. 4a auf Fuhrwesen nach Ulm angesetzt 168 f, da aber der abgekommene Bürgermeister Joseph Merkle nur 71 f 30 Xr, effective bezahlt hat, die übrigen 96 f 30 Xr aber durch Tabellarische Übersicht-Berechnung de ao. 1800 bezahlt worden, so kommen von dem wirkl. von dem neu angehenden Bürgermeister Anton Schlicker an den abgekommenen zu bezahlenden Receß abzuschreiben solche
96 f 30 Xr
fol. 4b: wurden an Fuhren nach Ingolstadt angesetzt 81 f, da aber wieder nur wirkl. 27 f durch Joseph Merkle, die übrigen 54 f aber durch Tabellarische Übersichts-Berechnung
bezahlt worden, so kommen ebenfalls hier abzurechnen
54 f
fol. 7: wurden auf Schanzarbeith vom 20. und 30. Merz 1799 verrechnet 152 f; da aber von Joseph Merkle 83 f 41 Xr bezahlt worden, die übrigen 68 f 19 Xr aber durch Tabellarische Übersicht-Berechnung, so kommen ebenfalls hieher
68 f 19
Summa: 218 f 49 Xr
Hat also Anton Schlicker (Thomasbauer) an Joseph Merkle (Geigenpeter) nur noch hinaus zu bezahlen
175 f 54 Xr 1 H
Notiert Wolferstadt
den 24. Nov. 1799
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Nr.2
(Französische Husaren und KK-Soldaten beim Oberwirt))
Conto
an die Gemeind Wolferstatt
Erstlich: haben die französischen Husaren nehmlich 7 Mann und 7 Pferdt
an Haber, Heu, Essen, Trinken und so ander verzehrt......................................14 f 45 Xr
2 tens: haben die kaiserl. Truppen, auch 7 Mann und 7 Pferdt
an Haber, Heu, Essen, Trinken und so andern verzehrt:....................................12 f 30 Xr
3 tens: wiederum kaiserl. Truppen
von Dingelspühl gekommen verzehrt:....................................... ................................7 f 6Xr
4 tens: mehr haben die Kaiserlichen verzehrt:...................................................6 f
5 tens :haben auf ein Neues die Kaiserlichen verzehrt...................................5 f 43 Xr
6 tens: haben die kayserl. Druppen verzehrt...................................................6 f 41 Xr
Summa: 52 f 51 Xr
mit Dank bezahlt
Johann Henle
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-3-
Actum Wolferstadt den 22. Jenner 1799
Bey der unterm heutigen Dato vorgenommener Gemeindediener- und Hirtendingung
wurde noch besonders vorgetragen:
1 mo: haben Johann Kratzmeyr (Beideschreiner)diesamtiger und Jakob Huber (Hiasl) pfälzischer Unterthan beide leerer Gemeindhäuser- Besitzer vorstellig gemacht, daß ersterem Gemeindhaus pr. 7 Xr und jenes des letztem pr. 6 1/2 Xr in der dahiesigen Gemeind-Rolle zur Anlage eingetragen seyen. Wie nun aber unter allen Gemeindhäusern dahier keine höheren als pr. 6 Xr eingelegt ist und sie dadurch, nemlich der erste pr. 1 Kreuzer letzter aber pr. 1/2 Xr zu sehr beschweret sind, so wollen sie bitten, man möchte diese besondere Beschweherden
von ihren Häusern abschreiben und solche gleich anderen Gemeind-Häusern auch nur pr. 6 Xr in die Rolle einlegen. Hierauf hat die Gemeind zur Antwort gegeben, daß da ein anderes leeres Gemeindhaus nicht mehr als 6 Xr bezahle, so dürften auch diese zwey nicht mehrer bezahlen.
Resolution
Sollen also jeder von seinem leeren Haus wie ein anderes leeres Haus 6 Xr in Zukunft zu bezahlen haben
actum ut supra
2 do: haben sich einige Gemeind leuth beschwehret, daß jene Fuhren, welche für K.K. Depot so anderem im vorigen 1796 ten Jahr geleistet worden, übersetzet und also zu mäßigen seyen. Damit nun aber hivon nähere Untersuchung und allenfallsige Ausgleichung
zuvor noch gemacht werden könnte, so wurden jene besonderen Gemeind-Rechnungen
pro 1796, die vom Johann Gruber des Gerichts, Martin Stachel ,Keisersheimisch, Lorenz Bickelbacher und Jakob Eigenmann beide diesamtig geführt worden, nochmals beyr versammelten Gemeinde verlesen , denen dermaligen Bürgermeistern Anton Fürst des Gerichts, Wilibald Schneid, Martin Jung und Jos. Weiß die Abschrift hievon mitgetheilt, daß sie mit Zuziehung der dahiesigen Gerichtspersonen mit jenen, welche Fuhren geleistet haben,eine gütliche Übereinkunft treffen möchten, in dessen Entstehung aber wäre die Sache bey hiesigem Kasten- und Richteramt vorzubringen, woselbst man rechtliche Untersuchung pflegen und Bescheid ertheilen werde. Bis nun die nächste Gemeind-Rechnung wird abgehalten werden, wäre bis dahin diese Sache in Ordnung zu bringen
Actum ut supra
-4-
Actum Wolferstadt, den 27 ten Merz 1798
Bey der anheut abgelesenen Gemeind-Rechnung hat sich ........,daß in der besonderen Gemeind-Rechnung sich mit Einschluß der verborgenen die Ausgaben um mehr belaufen als die Einnahmen, daß rücksichtlich der Fuhr pro 1796 ein Rückstand von f. hafte, daß am Capital so von diesseitig hochgenediger Herrschaft ist pro 1796 aufgenommen worden, nachdem heuer neml. per 1797 baare 400 f bezahlt worden, somit inte ad 60 f noch haften 1100 f , man hat dahero von amtswegen so wie die Rechnungen selbst, welche nicht von einem einzigen Gemeindsmann widersprochen, sondern ohne Widerspruch sowohl im ganzen als einzelweis einverstanden worden sind, einig dieser Gegenstände wößent.
Hierauf wurden die zwey Abtheilungen der Gemeinde und also jede mit ihren Äußerungen vernohmen: deren die eine Abtheilung nemlich die Leerhäusler und andere einzelne wenige Söldner zu vernehmen gaben, es seyen diese Schulden meistens wegen Fuhren und Lieferungen zur französischen und auch K.K. Armee gemacht worden. Die Leerhäusler und Geringen hätten also zu den Fuhren nicht zu bezahlen, gleich wie die Bauernschaft nicht zu ihren Scharwerken, die sie nach Ingolstadt geleistet hätten, zu bezahlen haben.
Zu den Lieferungen aber wären sie nicht anderst als nur nach ihrem Vermögen schuldig,
bey zu tragen. Die andere Abtheilung, nemlich die Bauernschaft äußern entgegen, daß diese Fuhren und Lieferungen außerordentlich groß gewesen und nicht unter die ordinari Fuhren zu zehlen seyen und also gleichwie die Leerhäusler gleichheitliche Gemeindnutzungen,
also mit gleichheitliche Zahlungen bey solch außerordentl. Fuhren und Lieferungen
zu machen hätten, doch aber seyen die Leistungen durch die Gemeinds-Rolle- Umlagen
wodurch der Bauersmann nicht nur von seinem Gemeind-Haus sondern auch von seinen Gütern sohin ungemein Stücken angelegt worden )
bezahlt worden, ja noch über dies auch die meisten Zahlungen bereits schon
an Fuhren selbst geleistet worden.
Die Zahlung solcher Schulden könnte also
1.durch Einhöbung der Reste, so in der Gemeind_Rechnung als der Gemeind-Rechnung extra ordinari oder besonderer Rechnung sich befinden ad 190 f
2.Durch Einhöbung der Capitalien ad 377 f
3.Durch baares Geld, so sich mittels Holzverkauf ergeben dürfte ad 550
4.Vom Baadhaus-Verkauf Rest von 306 f geleistet werden. Die noch weitter vorbemerkte Schulden aber könnten nach und nach durch Gemeindeanlagen abgethan werden
Die Leerhäusler bringen entgegen vor,daß sie zur Zahlung der Fuhren sich nicht einverstehen wollen.
Erstlich müßten die Schulden, wie vorbeschrieben worden jedem zu bezahlen seyn,
jedoch zu diesen Schulden , gleichwie der Fuhrlohn. Schulden auf Zahlung der Gemeinde
zu nehmen so müßten auch die Inwohner die sie mit der Hand zur Schanzarbeith in Ingolstadt geleistet hatten, zum Schuldenstand gerechnet und also gleichwie die, welche Fuhren geleistet haben, ihre Zahlung, die sie ihren nach accord und nach dem Lohn wie die Rechnung besaget zusehen wollen erhalten; so müßten auch sie Leerhäusler ihre Scharwerkskösten im voraus erhalten.
2 tens haben sie Leerhäusler das nemliche Recht zu den Resten so noch zu den Gemeind-Rechnungen zu bezahlen sind, zu den Capitalien, zu dem Baadhaus und dem zu verkaufenden Holz oder Holzgeldern und wuren diese Gegenstände in gleiche Gemeindstheile zu vertheilen. Wenn nun diese zum voraus vertheilt worden sind, so können erst alsdann die Lieferung und die Fuhren, die noch im Rückstand haften, und die Scharwerkkösten dann die noch weitere Gemeindkösten und Schulden durch die Gemeinds-Anlagen zu bezahlen
Die Bauernschaft wird sich darauf einverstehen, daß die Gemeinds-Reste, die Capitalien, das Holzverkaufs-Geld und der noch rückständige Baadhausverkaufsschilling zu gleichheitl. Vertheilung kommen möchte, die jenigen noch rückständige Schulden, noch schuldige Capital ad 1100 f die Fuhrlohn und Lieferungskösten, dann die Kösten der Schanzarbeithen aber wären nach der noch zu verbessernden Gemeind-Rolle zu bezahlen.
Da nun solch güetliche Übereinkunft von allen gegenwärtigen Gemeindleuthen, deren ledigl. nur 4 abgingen , verstätiget worden, so wurde hierüber gegenwärtiges Protocoll ex officio abgefaßt.
actum ut supra
Joseph Mergle, (Geigenpeter)
Simon Gerber, (Unterwirt)
Paul Rösch, (Bibi)
Andre Beistle (Käser)
In fidem
lit. Schmid
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5-
Mir Endes unterschriebenen ist von dem alhiesigen Bürger Meister Ambt
wegen Haltung 3 Lob Ämbtern
Nämlich Schauer-, Wendelini- und Leonhardi Ambt
bezahlt worden..........................................................................................45 X
Denen Minstranten desgleichen .............................................................6 X
Summa: ..............................51 Xr
Wolferstadt, den 20ten October 1799
Anton Böswald
L.M ( ludi magister )
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-6-
Einem Collectierenden Geistlichen aus dem
Kloster Vallepiana Im Genuesischen
so durch die Franzosen verheert worden
können von hiesiger Gemeinde verabreicht werden
6 Xr
Wolferstadt, den 27. Dec. 1799
In Abwesenheit Titl. H. Amtskastner
Herker
Amtsschreiber
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-7-
Die Gemeinde Wolferstadt
Morgen als den 27. Juli haben 19 Mann auf
die Schanz nach Ingolstadt,
Hagau 1 Mann bey Straf unausbleiblich zu erscheinen.
Hierorts gestellt
Ingolstadt, den 3. August 1799
Wagner
(Ratsdiener)
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-8-
Am 26. Merz 1799
sein 2 fier spenige Wagen
nach Eichstett abgeortt worten
und mitt Keiserlichen magazin gelatten worden und nach ulm gefahren
und 7 Tag des Dags vor jeten wagen vor 12 fl,
dann 2 Wagen per 168 f und diese 2 wagen haben Erhalten
und ist Ihnen per abtschlagt zalt worten
71 f 30
haben noch gutt
96 f 30 X
Leobolt Kazenberger (Poldl) hatt noch gutt von der fur nach ulm von 2 Stuck...28 fl
und antoni schlicker (Thomasbauer)deß gleichen .....................................................28 fl
antoni first (Fürstle) hatt gutt.......................................................................................... 11 fl
Michel ferber (Zollbauerschreiner)1 Stuck ...................................................................11 fl
Josef Merkle (Geigenpeter)1 stuck .................................................................................11 fl
Und haben noch gutt von dem Ingolstetter fuhrwesen:
Georg ... und baulus Resch (Bibi).......................9 fl
Martin Kraus (Papist) 1 Stuck .............................6 fl
Simon Burger (Zollbauer)........2 stuck...............15 fl
Martin Rusch (Wanger)1 stuck ............................6 fl
Georg Weber (Flurer) 2 stuck............................. 12 fl
Xaveri Mielich (Baltenbauer)1 stuck................... 6 fl
54 fl
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-9-
Den 29. Merz 1799
seind 2 Wagen
nach Ingolstatt
mit baustein zu dem festungsbau
und 3 Tag und 3-spennige Wagen belaufen sich auf Kosten zu .-..................................8 fl
und haben Erhalten an disen Fuhren per abt schlag ......................................................27 fl
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10
Von dem Bürgermeister Joseph Merkle sein noch
an kaiserlichen Fuhren
zu bezahlen, welche da beschriben sein
150 f 30 X
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-11-
Den 23 Merz und 30ten wurten im Jar 1799 von hir 38 bersohnen
auf die schanz
abgeortnett auf 6 tag, jetten Dag 40 X zu Empfannen haben und haben Erhalten
den 23. und 30 ten Merz an gelt
83 f 40 X
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