Beilagen zur Jahresrechnung
II.
Anno 1804
Belege 20-43
Säkularisation:
In Wolferstadt müssen Feldkapellen und Feldkreuze entfernt werden.
Das Domkapitelsche Kastenamt wird
Churpfälz. Chursalzburg. Eichstättisches
Hofmarkgericht Wolferstadt
Nr. 20
Ich Ends Underschriebener
Bekenne daß Ich von Joseph Merkle
wegen aus Wartung des Georg Michael Hermann und Joseph Rusch
die Bezahlung per 15 Tag des Tags 36 Xr,
thut zusamen 9 f 36 Xr
Richtig erhalten habe
1804
Paul Rösch (Bibi)
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Nr. 21
Ich Endes Unterschriebener Bekäne, daß Ich,
Leonhard Ferber, Schreiner Meister habe bey der Gemein
von Wegen dem Georg Herman seiner Toten - Druhen und creuz
samt negel zu Bilter und Kreuz und arweit Lohn
2 f 36 Xr
Actum Wolferstatt den 23. Merz 1804
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Nr. 22
Ver Zeuchnus
Säkularisation
Was ich an Maurer Arbeith verdienth habe
von wegen den Kabellen ein Reyßen.
Ein Maurermeister hath ver dientt.....................................................46 X
Johann Engelharth (Ruesch, )....................................................::.... 24 X
1 f 10 Xr
Mit Dank bezalt
Thomas Engelharth (Hs.Nr.92:Ruesch )
Maurermeister
Wolferstatt den 24. Mai 1804
Nr. 23
Verzeichnus
Was ich bey gemeintt zu fotern hab
wegen des Johann Georg Herrmann das Grab machen
tuet:.............30 Xr
Jacob Engelharth
Amtsbote
1804
ist zalt
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Nr. 25
Was an Maurer Arbeith verdienth ist worten
von wegen die Kabellen ein zu Reißen
Daglohn der Maurer
Filib Dir 1 Dag a`................................................................................30 X
Michael Frank 1 Dag.........................................................................30 X
Jacob Engelharth 1/2 Dag...............................................................15 X
Gratzmeir 1/2 Dag .............................................................................15 X
Anton Engelharth 1/2 Dag...............................................................15 X
Johann Engelharth 1/2 Dag............................................................15 X
Ist mit Dank bezalt
Summa: 2 f
Thomas Engelharth (Hs.Nr.92:Ruesch )
Maurermeister in Wolferstatt
den 7. Juli 1804
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Nr. 26
Wegen einem gemachten Gang nach Döcking
um abzuhören in gemeindl. angelegenheiten
bei einer hochlöbl. Gränz Comission
unterm....Sept. 1804 Betragt meine tags diet:........1 f
Wegen Verschaffung von 2 Gerichts- und 2 Gemeindsmännern
dann den Gemeindsfluhrer
jeder a`4X zusammen also mit
Ein Gulden 20 X
Richtig bezalt worden bescheint
Wolferstadt den 15. Sept. 1804
Simon Meyr ( Verla Resl/Theres)
Amtsdiener
id est 1 f 20 X
Schmid
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Nr. 28
Mir Endes Gesetztem ist von dem allhiesigen Bürgermeister Joseph Merkle
wegen dem
Schaueramt und einer heiligen Meß an Wendelini
bezahlt worden. ...:.......21 Xr
den Ministranten...........3 Xr
Summa: 24 Xr
Wolferstadt den 20 ten October 1804
Anton Böswald
Schuelmeister alda
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Nr. 29
Wegen Warthgeld
für Reparierung der Gemeinds-Uhr
vom Gerichtsbürgermeister Joseph Merkle
2 f
Sagen zwey Gulden
erhalten zu haben bescheint
Wolferstadt, den 17. Oct. 1804
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Nr. 31
În den Reittstall ein neuen über-Gurt gemacht
1 f 20 Xr
Fertinand Weichsler
Sattlermeister
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-32-
An das Churpfälz. Chursalzburg. Eichstettische
Hofmarkgericht Wolferstadt
Vom Landgericht Graisbach
Joseph Steininger von Wolferstatt gebürtig und dermals zu Flotzheim ansässig, welcher in dem Jahre 1796 für die seinzeitige Gmeinde zum Landcapitulanten erzogen wurde, hat hierorths angezeigt, daß er bis jetzt die ihm verheißene tägl. Zulage a`1 Xr, welche auf 6 Jahre Dienstzeit 36 fl auswirft, noch nicht erhalten auch wenig zu hoffen habe, wenn er keine amtl. Unterstützung finden sollte. Da die Gmde. Wolferstatt gegen diese Forderung keine Einwendung machen kann, auf wie es verlauten will,........ Stelle hirvon selbst Kenntnis trägt, so erwärtigt man, daß obiger Steininger alle nöthige ... geleistet und gedachte Gmde. Wolferstatt schleunigst zur Abführung der betr. 36 f sub comminatione Executionis
angewiesen werde
Monheim, den 21. Oct. 1804
Landgericht Graisbach
Raisach
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-33-
Die Besoldung der Militärdienstleistenden geht auf Kosten der Gemeinde.
Joseph Steininger Landgericht Monheimischer Unterthan zu Flotzheim hat sich mit der hiesigen Gemeinde wegen 6-jährigen geleisteten Militairdiensten dahin gütl. ausgeglichen, daß er von selber "per aversum pro semel et semper" (= "ein für allemal")
sich mit 16 f
Sagen Zehen Sechs Gulden
wolle begnügen lassen, welche er auf heut dato aus Händen des Gerichtsbürgermeisters Joseph Merkle dahier erhalten zu haben bekennt
Wolferstadt, den 29. Sept. 1804
Testes: ( Zeugen) Amtsschreiber Herker und Simon Meyr
Joseph Steininger
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Nr. 36
Conto
Was bey unterschriebenem die hier gelegenen
französischen Husaren
verzöhrt haben, als
Vom 9. Oct. 1805 Nachmittags bis den 14. ejusd. wurden der Wachtmeister nebst einem gemeinen und 2 Pferdten einquartiert und da letzterer mit ersterem gleiche Kost und Trunk genossen hat, so will für Kost, Bier, Brandwein und Caffee des Tags angesetzt werden für jeden 1 f 30 Xr
so pr. 5 Tag abwirft: 15 f
Dann haben gleich beir ersten Einquartierung der französischen Husaren mehrere an Brandwein wenigstens 3 Maaß getrunken und so kommt für die Maaß anzusetzen 40 Xr,
sohin: 2 f
Während dem Hierseyn besagter Husaren haben mehrere Brandwein und Brod genossen,
wird aber nur für 1 1/2 Maaß angesetzt: 1 fl
=18 fl
Bemerkt Wolferstadt, den 17. Obri. 1805
Simon Gerber
(Unterwirt)
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-37-
Verzeichnus
Was ich in hisiger gemeinde
an Zimerarbeith
gemacht hab:
Das Brunenwaser 6 mal vermacht, wors gerunen hat Durch den Dol die Teichtel aufgezohen und aus gebuzt In der beiten auf graben und ein Deichtell gelegt Daszu ist verwent worten
eine Deichtell bichs............
26 X
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-38-
Conto
1. Bey der Einquartierung der Pontons - Knechte
hat der H. Wachtmeister Neth nebst seinen Camerathen
und 2 Pferden verzehrt:. ..............................................................................................3 f 34 Xr
2. haben bey dem Transporth der Blessierten 2 Ärzte verzehrt:............................2 f 20 Xr
3. haben bey Transportierung der Blesierten wiederum 2 Ärzte verzehrt........... 2 f 8 Xr
4.haben 2 Mann nebst 2 Pferden verzehrt ...................................................................2 f 36 Xr
5.haben 4 Mann verzehrt ..................................................................................................2 f 40 Xr
6.hat ein arzt nebst 2 frauen und 2 Kindern verzehrt. ..............................................4 f 20 X
7. hat des amtsknechts Sohn wegen Execution verzehrt ............................................38 X
8.haben die Wächter auf Anschaffung des ? an Bier auf 2 mahl abgeholt
per .....................................................................................................................................1 f 28 X
hat H. Wachtmeister Bey der Transporth Lieferung verzehrt.............................1 f 5 Xr
hat der H. Wachtmeister Bey der Transportierung verzehrt................................2 f 18 Xr
haben 2 Wachtmeister und ein Feldwebel verzehrt..............................................11f 20 Xr
hat ein Corporal wegen Heulieferung nebst dem Burgheisch verzehrt............1 f 48 Xr
haben 12 Mann Würtenberger verzehrt......................................................................2 f 48 Xr
hat ein Feldbader nebst seinen Bedienten verzehrt...............................................1 f 12 Xr
haben 8 Mann welche Remundi abholten auf 2 mahl verzehrt............................1 f 5 Xr
Lat. 39 f 56 Xr
Joh. Henle (Oberwirt)
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-39-
Conto
Was bey dem Überfall
der Kaiserlichen in ihrem Retirath
an Bier, Brandwein, Fleisch, Brod, Haber, Heu
bey mir Endgesetztem ist verzehrt worden
thuet:...................20 f 36 Xr
Dat. den 9ten Jan. 1801
Johann Henle
in Wolferstadt
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-40-
Musterung-Säkularisation
Die Besitzungen der domkapitlschen Untertanen werden erfasst ebenso die künftigen Rekruten
H. Secretair Fischer von Monheim als abgeordneter Comissair
wegen Messung der jungen Purschen
und Aufschrieb der Unterthan Güter von der ganzen Pfarrei
hat mit dem Amtsknecht zu Keisersheim an Cost, Trunk, Liegerstatt, Caffee,
so sie des Tags zweimahl getrunken, pr. 3 Tag bey mir Untenstehendem verzöhrt
von 12 f 16 Xr
samt Pferdtfourage
Notiert Wolferstadt, den 25. Sept. 1804
Diesen Zedel Mid dank bezald
Johan Simon Gerber
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Säkularisation
Hat Ferdinand Eigenmann diesamtiger Unterthan
und Zimmermeister dahier nach amtlicher Anweisung auf Kosten der Gemeinde in Verfolg Curpfälzischer Landesregierung Verordnung zu Neuburg publ. 16. dies (dieses Monats)
die 2 Cruzifixe, als eines im Wasserstall, das andere bey Weilheimerbach abgebrochen und in dem Pfarrhof dahier gewehrlich eingebracht,
dahero für sich pr. 1 Tag mit ........28 Xr
für seinen Gesellen .......................26 Xr
den Mitgehilfen ...............................26 Xr
1 f 20 Xr
sagen: ein Gulden 20 Xr
sich bey dem Amtsbürgermeister Jos. Merkle bezahlen zu lassen.
Wolferstadt, den 24 ten Merz 1804
Kasten- und Richteramt allda
Lit. Schmid
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-42-
Bey der vorgenohmenen Landstreif haben auf Anschaffung
des wohl löbl. Kastenamts dahier 7 Mann Soldaten
jeder 2 Maß Bier und per 6 Xr Brod auf jeden Mann verzöhrt
Stad 1 f 21 Xr nur:
1 f 6 Xr
iber den Empfang von dem Bürgermeister Joseph Märkle
ad 1f 6X
bescheine
Wolferstadt, den 21. Febr. 1804
Simon Gerber
unterer Wirth alda
Mid Dank bezalt
Nota: Hat von obigen 1 f 6 Xdie Wolferstädter Gemeind zu bezahlen.2/3 mit..44 Xr
die Gemeinde Hagau .....................................................................................................22 Xr
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Wegen Verschaffung der Wolferstätt. Gemeind zu 2 mahlen
mit einschluß der Inwohner
zur Beschreibung der gütter und Messung der Söhne
wurde der Gemeinds Bürgermeister angewiesen die Verschaffgebühr zu bezahlen,
welches zwar per Kopf betragen hätte ........4 Xr in Summa: 6 f 40 X
Da aber nur per Kopf 2 X berechnet werden, so beträgt das Verschaffgeld aufgeworfen
3 f 24 X
Welches Richtig bezalt worden bescheint
Wolferstadt, den 15. Sept. 1804
Simon Meyr (Verla Resl)
Amtsdiener
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Nr. 43
Lieferschein
An das Kurfürstliche wohllöbliche Commissariat zu Monheim
hat Gerichtsbürgermeister zu Wolferstadt
die Decimations-Steuer pro 1804
zu überbringen mit
10 f 18 Xr
Sagen: zehen Gulden 18 Kreuzer
und um Unterschrift gegernwärtigen Lieferscheins statt Quittung geziemend zu bitten.
Wolferstadt, den 26. Sept. 1804
Kurfürstl. Salzburg. Kasten- und Richteramt allda
lit. Schmid
Richtige Lieferung wird bescheint
Monheim, den 26. Sept. 1804
Vom
Land Commissariat
unleserlich
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