Beilagen zur Jahresrechnung

II.

Anno 1804

Belege 20-43

Säkularisation:

In Wolferstadt müssen Feldkapellen und Feldkreuze entfernt werden.

Das Domkapitelsche Kastenamt wird
Churpfälz. Chursalzburg. Eichstättisches
Hofmarkgericht Wolferstadt

Nr. 20

Ich Ends Underschriebener
Bekenne daß Ich von Joseph Merkle
wegen aus Wartung des Georg Michael Hermann und Joseph Rusch
die Bezahlung per 15 Tag des Tags 36 Xr,

thut zusamen 9 f 36 Xr

Richtig erhalten habe
1804
Paul Rösch (Bibi)
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Nr. 21

Ich Endes Unterschriebener Bekäne, daß Ich,
Leonhard Ferber, Schreiner Meister habe bey der Gemein
von Wegen dem Georg Herman seiner Toten - Druhen und creuz
samt negel zu Bilter und Kreuz und arweit Lohn

2 f 36 Xr

Actum Wolferstatt den 23. Merz 1804
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Nr. 22

Ver Zeuchnus

Säkularisation

Was ich an Maurer Arbeith verdienth habe
von wegen den Kabellen ein Reyßen.

Ein Maurermeister hath ver dientt.....................................................46 X
Johann Engelharth (Ruesch, )....................................................::.... 24 X

1 f 10 Xr

Mit Dank bezalt
Thomas Engelharth  (Hs.Nr.92:Ruesch )
Maurermeister
Wolferstatt den 24. Mai 1804

Nr. 23

Verzeichnus

Was ich bey gemeintt zu fotern hab
wegen des Johann Georg Herrmann das Grab machen

tuet:.............30 Xr

Jacob Engelharth
Amtsbote
1804
ist zalt
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Nr. 25

Was an Maurer Arbeith verdienth ist worten
von wegen die Kabellen ein zu Reißen

Daglohn der Maurer

Filib Dir 1 Dag a`................................................................................30 X
Michael Frank 1 Dag.........................................................................30 X
Jacob Engelharth 1/2 Dag...............................................................15 X
Gratzmeir 1/2 Dag .............................................................................15 X
Anton Engelharth 1/2 Dag...............................................................15 X
Johann Engelharth 1/2 Dag............................................................15 X
Ist mit Dank bezalt

Summa: 2 f

Thomas Engelharth (Hs.Nr.92:Ruesch )
Maurermeister in Wolferstatt
den 7. Juli 1804

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Nr. 26

Wegen einem gemachten Gang nach Döcking
um abzuhören in gemeindl. angelegenheiten
bei einer hochlöbl. Gränz Comission

unterm....Sept. 1804 Betragt meine tags diet:........1 f

Wegen Verschaffung von 2 Gerichts- und 2 Gemeindsmännern
dann den Gemeindsfluhrer

jeder a`4X zusammen also mit

Ein Gulden 20 X

Richtig bezalt worden bescheint
Wolferstadt den 15. Sept. 1804
Simon Meyr ( Verla Resl/Theres)
Amtsdiener

id est 1 f 20 X

Schmid
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Nr. 28

Mir Endes Gesetztem ist von dem allhiesigen Bürgermeister Joseph Merkle
wegen dem

Schaueramt und einer heiligen Meß an Wendelini

bezahlt worden. ...:.......21 Xr
den Ministranten...........3 Xr

Summa: 24 Xr

Wolferstadt den 20 ten October 1804
Anton Böswald
Schuelmeister alda
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Nr. 29

Wegen Warthgeld
für Reparierung der Gemeinds-Uhr

vom Gerichtsbürgermeister Joseph Merkle

2 f
Sagen zwey Gulden

erhalten zu haben bescheint
Wolferstadt, den 17. Oct. 1804
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Nr. 31

În den Reittstall ein neuen über-Gurt gemacht

1 f 20 Xr

Fertinand Weichsler
Sattlermeister
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-32-

An das Churpfälz. Chursalzburg. Eichstettische
Hofmarkgericht Wolferstadt
Vom Landgericht Graisbach

Joseph Steininger von Wolferstatt gebürtig und dermals zu Flotzheim ansässig, welcher in dem Jahre 1796 für die seinzeitige Gmeinde zum Landcapitulanten erzogen wurde, hat hierorths angezeigt, daß er bis jetzt die ihm verheißene tägl. Zulage a`1 Xr, welche auf 6 Jahre Dienstzeit 36 fl auswirft, noch nicht erhalten auch wenig zu hoffen habe, wenn er keine amtl. Unterstützung finden sollte. Da die Gmde. Wolferstatt gegen diese Forderung keine Einwendung machen kann, auf wie es verlauten will,........ Stelle hirvon selbst Kenntnis trägt, so erwärtigt man, daß obiger Steininger alle nöthige ... geleistet und gedachte Gmde. Wolferstatt schleunigst zur Abführung der betr. 36 f sub comminatione Executionis
angewiesen werde

Monheim, den 21. Oct. 1804
Landgericht Graisbach
Raisach
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-33-

Die Besoldung der Militärdienstleistenden geht auf Kosten der Gemeinde.

Joseph Steininger Landgericht Monheimischer Unterthan zu Flotzheim hat sich mit der hiesigen Gemeinde wegen 6-jährigen geleisteten Militairdiensten dahin gütl. ausgeglichen, daß er von selber "per aversum pro semel et semper" (= "ein für allemal")

sich mit 16 f
Sagen Zehen Sechs Gulden

wolle begnügen lassen, welche er auf heut dato aus Händen des Gerichtsbürgermeisters Joseph Merkle dahier erhalten zu haben bekennt

Wolferstadt, den 29. Sept. 1804

Testes: ( Zeugen) Amtsschreiber Herker und Simon Meyr
Joseph Steininger

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Nr. 36

Conto

Was bey unterschriebenem die hier gelegenen

französischen Husaren

verzöhrt haben, als

Vom 9. Oct. 1805 Nachmittags bis den 14. ejusd. wurden der Wachtmeister nebst einem gemeinen und 2 Pferdten einquartiert und da letzterer mit ersterem gleiche Kost und Trunk genossen hat, so will für Kost, Bier, Brandwein und Caffee des Tags angesetzt werden für jeden 1 f 30 Xr

so pr. 5 Tag abwirft: 15 f

Dann haben gleich beir ersten Einquartierung der französischen Husaren mehrere an Brandwein wenigstens 3 Maaß getrunken und so kommt für die Maaß anzusetzen 40 Xr,

sohin: 2 f

Während dem Hierseyn besagter Husaren haben mehrere Brandwein und Brod genossen,
wird aber nur für 1 1/2 Maaß angesetzt: 1 fl

=18 fl

Bemerkt Wolferstadt, den 17. Obri. 1805
Simon Gerber
(Unterwirt)
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-37-

Verzeichnus

Was ich in hisiger gemeinde

an Zimerarbeith

gemacht hab:

Das Brunenwaser 6 mal vermacht, wors gerunen hat Durch den Dol die Teichtel aufgezohen und aus gebuzt In der beiten auf graben und ein Deichtell gelegt Daszu ist verwent worten
eine Deichtell bichs............

26 X
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-38-

Conto

1. Bey der Einquartierung der Pontons - Knechte
hat der H. Wachtmeister Neth nebst seinen Camerathen
und 2 Pferden verzehrt:. ..............................................................................................3 f 34 Xr
2. haben bey dem Transporth der Blessierten 2 Ärzte verzehrt:............................2 f 20 Xr
3. haben bey Transportierung der Blesierten wiederum 2 Ärzte verzehrt........... 2 f 8 Xr
4.haben 2 Mann nebst 2 Pferden verzehrt ...................................................................2 f 36 Xr
5.haben 4 Mann verzehrt ..................................................................................................2 f 40 Xr
6.hat ein arzt nebst 2 frauen und 2 Kindern verzehrt. ..............................................4 f 20 X
7. hat des amtsknechts Sohn wegen Execution verzehrt ............................................38 X
8.haben die Wächter auf Anschaffung des ? an Bier auf 2 mahl abgeholt
per .....................................................................................................................................1 f 28 X
hat H. Wachtmeister Bey der Transporth Lieferung verzehrt.............................1 f 5 Xr
hat der H. Wachtmeister Bey der Transportierung verzehrt................................2 f 18 Xr
haben 2 Wachtmeister und ein Feldwebel verzehrt..............................................11f 20 Xr
hat ein Corporal wegen Heulieferung nebst dem Burgheisch verzehrt............1 f 48 Xr
haben 12 Mann Würtenberger verzehrt......................................................................2 f 48 Xr
hat ein Feldbader nebst seinen Bedienten verzehrt...............................................1 f 12 Xr
haben 8 Mann welche Remundi abholten auf 2 mahl verzehrt............................1 f 5 Xr

Lat. 39 f 56 Xr

Joh. Henle (Oberwirt)
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-39-

Conto

Was bey dem Überfall

der Kaiserlichen in ihrem Retirath

an Bier, Brandwein, Fleisch, Brod, Haber, Heu
bey mir Endgesetztem ist verzehrt worden

thuet:...................20 f 36 Xr

Dat. den 9ten Jan. 1801
Johann Henle
in Wolferstadt
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-40-

Musterung-Säkularisation

Die Besitzungen der domkapitlschen Untertanen werden erfasst ebenso die künftigen Rekruten

H. Secretair Fischer von Monheim als abgeordneter Comissair

wegen Messung der jungen Purschen
und Aufschrieb der Unterthan Güter von der ganzen Pfarrei

hat mit dem Amtsknecht zu Keisersheim an Cost, Trunk, Liegerstatt, Caffee,
so sie des Tags zweimahl getrunken, pr. 3 Tag bey mir Untenstehendem verzöhrt

von 12 f 16 Xr

samt Pferdtfourage
Notiert Wolferstadt, den 25. Sept. 1804
Diesen Zedel Mid dank bezald
Johan Simon Gerber
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-41-

Säkularisation

Hat Ferdinand Eigenmann diesamtiger Unterthan
und Zimmermeister dahier nach amtlicher Anweisung auf Kosten der Gemeinde in Verfolg Curpfälzischer Landesregierung Verordnung zu Neuburg publ. 16. dies (dieses Monats)

die 2 Cruzifixe, als eines im Wasserstall, das andere bey Weilheimerbach abgebrochen und in dem Pfarrhof dahier gewehrlich eingebracht,

dahero für sich pr. 1 Tag mit ........28 Xr
für seinen Gesellen .......................26 Xr
den Mitgehilfen ...............................26 Xr

1 f 20 Xr
sagen: ein Gulden 20 Xr

sich bey dem Amtsbürgermeister Jos. Merkle bezahlen zu lassen.
Wolferstadt, den 24 ten Merz 1804
Kasten- und Richteramt allda
Lit. Schmid
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-42-

Bey der vorgenohmenen Landstreif haben auf Anschaffung
des wohl löbl. Kastenamts dahier 7 Mann Soldaten

jeder 2 Maß Bier und per 6 Xr Brod auf jeden Mann verzöhrt

Stad 1 f 21 Xr nur:
1 f 6 Xr

iber den Empfang von dem Bürgermeister Joseph Märkle
ad 1f 6X
bescheine
Wolferstadt, den 21. Febr. 1804
Simon Gerber
unterer Wirth alda
Mid Dank bezalt

Nota: Hat von obigen 1 f 6 Xdie Wolferstädter Gemeind zu bezahlen.2/3 mit..44 Xr
die Gemeinde Hagau .....................................................................................................22 Xr

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Wegen Verschaffung der Wolferstätt. Gemeind zu 2 mahlen
mit einschluß der Inwohner
zur Beschreibung der gütter und Messung der Söhne

wurde der Gemeinds Bürgermeister angewiesen die Verschaffgebühr zu bezahlen,
welches zwar per Kopf betragen hätte ........4 Xr in Summa: 6 f 40 X
Da aber nur per Kopf 2 X berechnet werden, so beträgt das Verschaffgeld aufgeworfen

3 f 24 X

Welches Richtig bezalt worden bescheint
Wolferstadt, den 15. Sept. 1804
Simon Meyr (Verla Resl)
Amtsdiener
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Nr. 43

Lieferschein

An das Kurfürstliche wohllöbliche Commissariat zu Monheim
hat Gerichtsbürgermeister zu Wolferstadt

die Decimations-Steuer pro 1804

zu überbringen mit

10 f 18 Xr
Sagen: zehen Gulden 18 Kreuzer

und um Unterschrift gegernwärtigen Lieferscheins statt Quittung geziemend zu bitten.

Wolferstadt, den 26. Sept. 1804
Kurfürstl. Salzburg. Kasten- und Richteramt allda
lit. Schmid

Richtige Lieferung wird bescheint
Monheim, den 26. Sept. 1804
Vom
Land Commissariat
unleserlich

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1805 Kriegskosten

Wolferstadt Pfarrei Roemerstein Hagau Ehehaftbuch Franzosenzeit Zwerchstrass Sühnesteine
Anwesen im 19.Jh. Gefallen für... Wolferstattische Ehehaft Schule Kapelle Gemeinderechnungen

Quellen der Geschichte:

Gemeinderechnungen

1-Vorbemerkungen
2-1796
3-1796-Beilagen-I-neu
4-1796-Beilagen-II
5-1796-1800-Abrechnung
5a-1806-Schuldenstand
6-1797
7-1797-Beilagen-I
8-1797-Beilagen-II
9-1797-Beilagen-III
10-1798-neu
10a-1798-Sonderhaushalt
10b-1798-Beilagen
11-1799
12a-1799-Beilagen I
13-1800-Beilagen-I
14a-1800-Beilagen-II
15-1800-Beilagen-III
16-1800-Beilagen-IV
17-1801
18-1801-Beilagen-I
19a-1801-Beilagen-II
20-1802
21-1802-Beilagen-I
22-1803
23-1804
24a-1804-Beilagen-1
25-1804-Beilagen-II
26-1805-Beilagen-I
27-1805-Kriegskosten-Abrechnung
28-1805-Kriegskosten-Beilagen
29-1805-1807-Kriegskosten
30-1806
31-1806-Beilagen-I
32-1806-Einquartierungen
33-1806-Schuldenstand
34-1806-Guthaben
35-1824
36-1826/1827