Die Vertretung des Domstifts vor Ort sowie zeitweise die Betreuung Eichstättischen Streubesitzes im Ries lag in den Händen eines domkapitelschen„Kastner, Richter und Vogtes“. Dieser Amtsbezeichnung entsprachen drei wesentliche hoheitliche und administrative Aufgabenbereiche:
Als „Kastner“ |
Als „Richter“ |
Als „Vogt“ |
Mittelpunkt des dörflichen Lebens war der Platz am „Röhrenkasten“ ( Dorfbrunnen ) Hier traf man sich beim Wasserholen und beim Tränken des Viehs oder am Feierabend zum gemütlichen Plausch unter der Dorflinde, dies aber immer unter dem wachsamen Auge der gestrengen Obrigkeit, die nebenan im „Kastenhaus“ ( heute: Unterer Wirt) residierte.
Es war auch der Platz, an dem sich die Untertanen einzufinden hatten, wenn der Vogt zum Frondienst rief, wenn die „Grundholden“ zum „Baugeding“ ( Dorfversammlung) erscheinen mussten oder wenn fällige Abgaben zu entrichten waren.
Das Kastenamt war aber auch Anlaufstelle in fast allen rechtlichen und administrativen Angelegenheiten, für die heutzutage das Landratsamt, der Notar, das Grundbuchamt, das Amtsgericht, die Polizeidienststelle oder die Finanzbehörde usw. zuständig sind. Da der ansässige Kastner mit den Verhältnissen vor Ort bestens vertraut war und andererseits den Dorfbewohnern die Verwaltungsbeamten oder gar die Herrschaften persönlich bekannt waren, vollzog sich das dörfliche Leben im allgemeinen in einem angenehmen Klima gegenseitigen Vertrauens und menschlicher Nähe zwischen Obrigkeit und Untertan.