Die Vierer
Aus der Mitte des "Rathes" bzw. "Gerichtsleute" wurden die sogenannten "Vierer" gewählt. Wie der Name sagt, waren dies ursprünglich 4 Männer, die während des Jahres im Auftrag des Gerichts und der Herrschaft in der Gemeinde tätig waren. Die Bezeichnung "Vierer“ wurde auch beibehalten, als ihre Anzahl auf 2 reduziert worden war. Später, ab dem 18. Jahrhundert, nannte man sie "Bürgermeister des Gerichts"
Ihre damalige Funktion ist von Grund auf verschieden von der eines heutigen Bürgermeisters als Amtsträger und Vorsteher einer neuzeitlichen Kommune..
Von Vierern:
So ein Rath gesezt ist, so sollen auch zwen Vierer geordnet,
welche alle Mängel und Gebrechen anzaigen sollen, haben
auch Macht, alle zimbliche Gebott von gemeinem Nutz wegen
zue thun, und was alsdann solche ihre Gebott nicht
gehalten und veracht, die sollen am Pawding auf
Ermahnung der Hofmarkherrschaft oder ihres An-
walts oder Vogts erfordert werden, damit die Ver-
achtung gestraft und gemeiner Nutz nicht under-
gedrückt werde. Und wo ihren zimblichen Gebotten nicht
gehorsambt, der soll zue Pern ein Gulden verfallen sein.
Verschweigen aber die Vierer solches, so sein sie auch
derselben Straf verfallen