Die Vierer

Aus der Mitte des "Rathes" bzw. "Gerichtsleute" wurden die sogenannten "Vierer" gewählt. Wie der Name sagt, waren dies ursprünglich 4 Männer, die während des Jahres im Auftrag des Gerichts und der Herrschaft in der Gemeinde tätig waren. Die Bezeichnung "Vierer“ wurde auch beibehalten, als ihre Anzahl auf 2 reduziert worden war. Später, ab dem 18. Jahrhundert, nannte man sie "Bürgermeister des Gerichts"
Ihre damalige Funktion ist von Grund auf verschieden von der eines heutigen Bürgermeisters als Amtsträger und Vorsteher einer neuzeitlichen Kommune..

Von Vierern:

So ein Rath gesezt ist, so sollen auch zwen Vierer geordnet,
welche alle Mängel und Gebrechen anzaigen sollen, haben
auch Macht, alle zimbliche Gebott von gemeinem Nutz wegen
zue thun, und was alsdann solche ihre Gebott nicht
gehalten und veracht, die sollen am Pawding auf
Ermahnung der Hofmarkherrschaft oder ihres An-
walts oder Vogts erfordert werden, damit die Ver-
achtung gestraft und gemeiner Nutz nicht under-
gedrückt werde. Und wo ihren zimblichen Gebotten nicht
gehorsambt, der soll zue Pern ein Gulden verfallen sein.
Verschweigen aber die Vierer solches, so sein sie auch
derselben Straf verfallen

Die Vierer waren Vertrauenspersonen der Herrschaft und der Dorfgemeinschaft und Bindeglied zwischen Ortsherrschaft und den Mitgliedern der Gemeinde. Sie wachten darüber, dass die Anordnungen der Herrschaft und die Beschlüsse des Dorfgerichtes ausgeführt und die Bestimmungen der Ehehaft eingehalten wurden. Sie konnten Gebote und Verbote aussprechen, nach denen sich alle zu richten hatten. Verstöße mussten sie bei der Herrschaft anzeigen, die darauf das für jeden einzelnen Fall festgelegte Strafmaß verhängte. Wenn die Vierer zu nachsichtig waren und einmal ein Auge zudrückten, liefen sie Gefahr, wie der eigentliche Übeltäter bestraft zu werden. Schwerwiegende oder zweifelhafte Fälle wurden beim nächsten Baugeding vor dem Dorfgericht verhandelt und abgeurteilt bzw. dem Landrichter zu Monheim überstellt.

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der Meier


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Wolferstadt im Lichte der Ehehaft von 1571

Einleitung
Was bedeutet "Ehehaft"?
Neufassung von 1571
Fürstentum Neuburg
Das Domkapitel
Der Bereich der Hofmark
Die Bewohner
Allmende
Feldfrevel, Viehschäden, Zaunschäden, Gewässer
Weideordnung, Viehhirte, Zuchtviehhaltung, Nachtweide
Kastner - Richter - Vogt
Das ""Baugeding": Einberufung, Teilnahme
Dorf-, Pacht- und Gerichtsversammlung
Gerichtspersonen: Vereidigung
Die Vierer
Der Meier
Der Flurer
Hohe und Niedere Gerichtsbarkeit
Das Dorfgericht:
Innere Sicherheit: Waffen, Bedrohungen, Hausfrieden, Gottesläserung
Strafvollzug vor Ort
Ehehaftgwerbe: Maße und Gewichte-Dorfwirtschaften
Dorfmetzger-Tanzplatz -Dorfbader - Müller
Feuerschutz
Epilog, Schluss