Die Einwohner waren in erster Linie Untertanen des Domkapitels. Als Mitglieder der dörflichen "gemain" mussten sie in einem förmlichen Akt dem Vogt huldigen und sich seiner Herrschaft unterwerfen. Es war bei Strafe verboten, Personen in das Haus aufzunehmen z.B. Dienstboten aus der näheren Umgebung, die nicht vorher diese Huldigung geleistet hatten.
Andererseits konnte niemand ohne weiteres aus dem Dorf wegziehen, etwa nach Wemding. Er musste zuvor einen Bürgen finden, der für ihn die eingegangenen Vogtspflichten (Frondienste) verrichtete und für eventuelle Zahlungsrückstände aufzukommen hatte. Im Zweifelsfalle konnte "der Auswanderer" innerhalb eines Jahres wieder zurückbeordert werden. Nach einem Jahr allerdings war er frei von allen Verpflichtungen. Für die nachkommenden Söhne in einem Bauernhof war es verlockend, in eine Stadt zu ziehen, denn wer ein Jahr und einen Tag dort lebte, war automatisch seine Abhängigkeit von einem Grundherrn los. Es galt der Grundsatz: "Stadtluft macht frei."
Der Ansiedlung weiterer Anwesen war durch den festgelegten Bereich der Hofmark und der vorhandenen Bewirtschaftungsflächen Grenzen gesetzt. Jede Neuansiedlung schmälerte das Auskommen der Alteingesessenen. Der Vogt als Anwalt der Gemeinde entschied - je nach Vermögen- wer sich in Wolferstadt niederlassen durfte.
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