Der Flurer wurde vom Meierhofbesitzer im Auftrage der Bauern immer für ein Jahr in Dienst genommen.
Er hatte darüber zu wachen, dass in der Flur kein Schaden angerichtet wurde, etwa durch Diebstahl, Viehtrieb, Abweiden, Abgrasen, verbotenes Überfahren usw. und darauf zu achten, dass die "Erblucken", d.h. die Fahrtrechte über Grundstücke zur rechten Zeit geöffnet und wieder geschlossen wurden, und dass beim Pflügen und bei der Ernte die Grenzen beachtet wurden usw.
Besoldung:
Als festen Lohn erhielt der Flurer :
-von jedem Bauern 4 Winter- und 4 Sommergarben sowie 1 Laib Brot
-von jedem Söldner 1 Winter- und 1 Sommergarbe
-von jedem "ausländischen" Bauern (auswärtige Grundstücksbesitzer) 1 Flurgarb
Strafgelder:
Außerdem bekam er das sogenannte "Pfandgeld" für jeden aufgeklärten Flurschaden:
"Wenn ein Wolferstätter Schaden fahren thuet, soll er dem Flurer 3 X Pfandgeld geben.
Wenn einer zu Schaden grast 3 X
Von jedem Stück Vieh, so Schaden gehet 3 X.,
von einer Geiß 2 Pfennig
von einem Schwein 1 X,
von einem Schaf 1 X
Ist der Schaden groß, soll er das Vieh in den Pfandstall treiben und bei Amt Anzeig thun.
Von einem Ausländischen (Döckingen, Wemding), der Schaden fährt 1 1/2 X. vom Wagen.
Der Flurer war natürlich bemüht, möglichst viele Flurdelikte aufzuspüren. Durch die ihm zustehende "Provision" konnte er seine Besoldung aufbessern.