Zum Abschluss

In unserer Zeit des technischen Fortschritts, des wirtschaftlichen Wachstums und der Globalisierung fällt es schwer, die Lebenswirklichkeit unserer Vorfahren so zu erfassen, wie sie sich vor 400 Jahren hier in Wolferstadt abgezeichnet hat. War es die "gute alte Zeit" oder war es das "finstere Mittelalter"? Ich meine: beides entspricht nicht der ganzen Wirklichkeit. Wir sollten uns hüten, die Vergangenheit mit den Maßstäben unserer Zeit zu messen. Unsere Vorfahren vor 10 oder 15 Generationen wussten sich in einem Ordnungssystem geborgen, das ihrer Meinung nach von Gott gewollt und deswegen gut war. Das Leben als Untertan war nicht so unerträglich, wie man heute meinen könnte. Gerade in den kleinen Herrschaften, wie die Hofmark Wolferstadt eine war, bot sich ein echter menschlicher Vorteil: die persönliche Bekanntschaft mit der Obrigkeit. Das Amt vor Ort gewährleistete außerdem kurze und transparente Verwaltungsabläufe.
Die alte Ordnung, die jahrhundertelang als unumstößlich galt, fiel im vorigen Jahrhundert. Der Untertan wurde zum freien Mann mit Anspruch auf die demokratischen Grundrechte unserer Verfassung.
Eine schrankenlose Freiheit freilich kann es auch heute und morgen nicht geben. Jede Gemeinschaft, auch die Dorfgemeinschaft, kann nur funktionieren, wenn sich jeder einzelne an gewisse Spielregeln, an eine "Ehehaft" hält, die natürlich heutzutage eine andere sein muß als vor 400 Jahren.

Epilog der Ehehaft

Dieses alles, wie es hieoben bisher unterschiedlich specificiert
und begriffen, sollen der Hofmark Wolferstatt Ehehaft-
Articul sein. Dieselben zue halten und zue vollziehen, welche
auch ohne Vorwissen und Bewilligen hochernannten unseres
gn. Fürsten Herrn Herzog Philipps Ludwigen Pfalz-
grafen oder desselben Erben und Nachkommen nicht
geendert werden sollen. Zur Urkundt haben Ihrer fürstlichen Gnaden,
dero Canzley Secreth neben des Ehrwürdigen Thumb Capitels
zue Eystett Insigel an dis Bibel gehangen.

Actum
Neuburg an der Thonau, den achtzehenden May
Tausent fünfhundert und ein und sibenzigisten Jahr.
1571

HERZOG PHILIPP LUDWIG


Wolferstadt Pfarrei Roemerstein Hagau Ehehaftbuch Franzosenzeit Zwerchstrass Sühnesteine
Anwesen im 19.Jh. Gefallen für... Wolferstattische Ehehaft Schule Kapelle Gemeinderechnungen

Wolferstadt im Lichte der Ehehaft von 1571

Einleitung
Was bedeutet "Ehehaft"?
Neufassung von 1571
Fürstentum Neuburg
Das Domkapitel
Der Bereich der Hofmark
Die Bewohner
Allmende
Feldfrevel, Viehschäden, Zaunschäden, Gewässer
Weideordnung, Viehhirte, Zuchtviehhaltung, Nachtweide
Kastner - Richter - Vogt
Das ""Baugeding": Einberufung, Teilnahme
Dorf-, Pacht- und Gerichtsversammlung
Gerichtspersonen: Vereidigung
Die Vierer
Der Meier
Der Flurer
Hohe und Niedere Gerichtsbarkeit
Das Dorfgericht:
Innere Sicherheit: Waffen, Bedrohungen, Hausfrieden, Gottesläserung
Strafvollzug vor Ort
Ehehaftgwerbe: Maße und Gewichte-Dorfwirtschaften
Dorfmetzger-Tanzplatz -Dorfbader - Müller
Feuerschutz
Epilog, Schluss