Weltliche Machtstellung:

Gegenspieler der Fürsten von Neuburg war das Domkapitel von Eichstätt, ein Gremium, das zwar heute noch besteht, dessen Stellung damals jedoch eine andere war.
Es hatte früher neben seinen geistlichen Aufgaben bei der Verwaltung des Bistums auch eine weltliche Machtstellung. Die offizielle Bezeichnung lautete : "Kapitel des Domstifts zu Eichstätt". ( CAPITULI CONISLIUM ECCLESIAE EISTETTENSIS = Versammlung des Kapitels der Kirche von Eichstätt) Zum Domstift gehörten umfangreiche Besitzungen, deren Erträgnisse den materiellen Grundstock für einzelne Pfründen bildeten, die von den Stifts- Chor- oder Domherren verwaltet und genutzt wurden. Die Anzahl der Pfründen war auf 28 begrenzt. Die Kapitulare gehörten dem geistlichen Stand an, zum Teil ohne geistliche Weihen. Mitglieder des eichstättischen Domkapitels waren vor allem die nachgeborenen Söhne vornehmer Adelsgeschlechter Schwabens und Frankens, die hier ein standesgemäßes Auskommen fanden. Auf Grund seiner Besitztümer besaß das Domkapitel auch weltliche Macht- und Herrschaftsbefugnisse. Als weltliche Herrschaft war es eine eigenständige Institution und völlig unabhängig vom Bischof, der neben seinen geistlichen Aufgaben im Bistum als Fürstbischof im Territorium des Hochstifts weltliche Hoheitsrechte besaß.

Das Domkapitel

C C E E

C ONSILIUM (Versammlung) C APITULI (des Capitels)

E CCLESIAE (der Kirche) E YSTETTENSIS (von Eichstätt)

Das Domkapitel war schon sehr früh in Wolferstadt begütert. Bereits 1179, also kurz nach der ersten urkundlichen Erwähnung des Ortes im Jahre 1144, besaß es hier u.a. den Meierhof. Bis zum 14. Jahrhundert hatte es sich gegen mitkonkurrierende Herrschaften durchgesetzt und verfügte über wesentlichen Rechte, Einkünfte und Machtbefugnisse. Wolferstadt war so etwas wie ein domkapitelsches halbautonomes Territorium innerhalb des Fürstentums Neuburg: eine Hofmark.

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Hofmarkbereich

Die Herrschaft des Domkapitels über Wolferstadt


Wolferstadt Pfarrei Roemerstein Hagau Ehehaftbuch Franzosenzeit Zwerchstrass Sühnesteine
Anwesen im 19.Jh. Gefallen für... Wolferstattische Ehehaft Schule Kapelle Gemeinderechnungen

Wolferstadt im Lichte der Ehehaft von 1571

Einleitung
Was bedeutet "Ehehaft"?
Neufassung von 1571
Fürstentum Neuburg
Das Domkapitel
Der Bereich der Hofmark
Die Bewohner
Allmende
Feldfrevel, Viehschäden, Zaunschäden, Gewässer
Weideordnung, Viehhirte, Zuchtviehhaltung, Nachtweide
Kastner - Richter - Vogt
Das ""Baugeding": Einberufung, Teilnahme
Dorf-, Pacht- und Gerichtsversammlung
Gerichtspersonen: Vereidigung
Die Vierer
Der Meier
Der Flurer
Hohe und Niedere Gerichtsbarkeit
Das Dorfgericht:
Innere Sicherheit: Waffen, Bedrohungen, Hausfrieden, Gottesläserung
Strafvollzug vor Ort
Ehehaftgwerbe: Maße und Gewichte-Dorfwirtschaften
Dorfmetzger-Tanzplatz -Dorfbader - Müller
Feuerschutz
Epilog, Schluss