Für die Schüler war es ein Hochgefühl, zum Ende der Schulzeit den Entlassungsschein übereicht zu bekommen. Es war nicht nur ein Leistungsnachweis sondern auch eine wichtige Voraussetzung für den späteren Beruf- und Lebensweg

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Schulbub und Schulmädli

Von der"kluana Schul"bis zur "Sunntischul"

"Kleine Schul"
In den Jahrgängen 1-3 bzw.4 wurden die Kinder in den Grunddisziplinen des Schreibens und Lesens unterrichtet und mit den Grundrechenarten vertraut gemacht. Außer der Lesefibel, die in Familienbesitz war, meist mehreren Schülergenerationen dienen musste und dementsprechend abgegriffen und unansehnlich geworden war, gab es keine Schulbücher. Die Schiefertafel war das wichtigste Arbeitsmittel. Die vorherrschende Unterrichtsmethode war der Frontalunterricht. Der Lehrer steuerte den Lernprozess indem er Handlungsabläufe vormachte oder Merksätze formulierte, was die Schüler nachzumachen bzw.im Chor und einzeln nachzusprechen hatten.Auf diese Weise sollten die wichtigsten Grundfertigkeiten und elementares Grundwissen vermittelt werden.
"Große Schul"
In den oberen Klassen kamen Sachfächer hinzu. In Naturkunde erfuhren die Schüler Grundlegendes über die 4 Elemente: Wasser, Feuer, Luft und Erde sowie von der Lebenswelt heimischer Pflanzen und Tiere. Vaterländische Gesinnung sowie Liebe und Treue zum bayerischen Königshaus waren vorrangige Ziele des Geschichtsunterrichts. Die religiöse Unterweisung war in allen Klassen ein wesentliches Unterrichts-und Bildungsprinzip. Der Ortspfarrer in seiner Funktion als Lokalschulinspektor und somit Vorgesetzter des Lehrers achtete vor allem darauf, dass dieses Prinzip im Unterricht ausreichend berücksichtigt wurde.
"Sunntischul"
Ab1856/57 wurde die Sonntagsschulpflicht vom 13. bis zum 16.Lebensjahr festgesetzt. Die offizielle Bezeichnung lautete "Sonn-und Feiertagsschule", im allgemeinen "Sunntischuoll" genannt.
Unterrichtsfächer waren Deutsch, Rechnen und Sachkunde..Das hauptsächlich benutzte Schulbuch war das Lesebuch "Von der Schule ins Leben". Im Rechnen sollten die Schüler befähigt werden

"in allen Vorfällen des Lebens, im Kauf und Verkauf, im Überschlagen, Zinsen und dgl. sich helfen und alles berechnen zu können."

Ein Zeitzeuge berichtet:

"Auf den Sonntag brauchten wir uns nicht zu freuen. Frühmorgens mit dem Vater in den Stall, dann schnell waschen und umziehen und um neun Uhr im Gottesdienst sein. Anschließend von elf bis zwölf Uhr Sonntagsschule. Um ein Uhr musste man in der Christenlehr`sein".


"Für die Bauernknechtlein und -mägdlein müssen diese Stunden an den Sonntagen eine Qual gewesen sein.
Und was den Lehrer anbelangt:
jeden Sonntag: 7 Uhr Frühmesse - 9 Uhr Pfarrgottesdienst - 11 bis 12 Uhr Sonntagsschule - 13 Uhr Christenlehre - 14 Uhr Andacht.. Jeder Zugochse hatte einen Sonntag, nur der Lehrer nicht."

Schulprüfung und Entlassungsschein

Und dazu die Meinung eines alten Schulmeisters:

Leistungsnachweise in Form von Zwischen- und Jahreszeugnissen gab es während der gesamten Schulzeit nicht. Erst zum Abschluss der Werktagsschule und später der Sonntagsschule mussten sich die Schüler einer öffentlichen Prüfung unterziehen. In Anwesenheit des Lokal- und Distriktsschulinspektors sowie einer Abordnung der Schulgemeinde wurde der Wissensstand und die erworbenen Fertigkeiten überprüft. Durch den Öffentlichkeitscharakter sollte einerseits die Objektivität der Beurteilung gewährleistet sowie andererseits die gesellschaftliche Bedeutung der schulischen Bildung hervor-gehoben werden. Die Anwesenheit der Gemeindevertreter war nicht nur Ehrensache sondern eine dem Gemeinwohl geschuldete Pflicht. Wer ohne ausreichende Begründung der angeordneten Teilnahme nicht folgte, musste neben einer obrigkeitlichen Rüge auch mit einer Geldbuße rechnen, wie u.a. eine Verfügung des königl. Landgerichts im Falle des Gemeindevollmächtigten Xaver Jordan aus Zwerchstrass aus dem Jahre 1841 zeigt:

Die allgemeine Schulprüfung zu Wolferstadt pro 1841
Da bei der öffentlichen Schulprüfung in Wolferstadt der Gemeindebevollmächtigte Xaver Jordan zu Zwerchstraß ohne legale Entschuldigungsursache nicht erschienen ist, so wird derselbe zur Zahlung der angedrohten Strafe von 1 fl zur Lokalschulkasse in Wolferstadt angeordnet und erfolgt die Pfändung nach Ablauf von 8 Tagen, wenn die Zahlung an den Gemeinde-Schulkassen-Pfleger zu Wolferstadt nicht geschehen ist.

Wemding 2.Juli 1841

Königl.Landgericht
Gerstner

Bekannt zu machen dem Xaver Jordan zur unterschriftlichen Bestätigung
und dem Gemeindepfleger zu Wolferstadt


Wolferstadt Pfarrei Roemerstein Hagau Ehehaftbuch Franzosenzeit Zwerchstrass Sühnesteine
Anwesen im 19.Jh. Gefallen für... Wolferstattische Ehehaft Schule Kapelle Gemeinderechnungen

Schulgeschichte

1.Schule im Mittelalter
2.Reformationszeit
3.Anfaenge am Ort
4.Allgemeine Schulpflicht
5.Rehmsche Schulstiftung
6-Werktagsschueler-1840
7.Mädchenschule
8.Schule-im-19. Jahrhundert
9.Erziehungs-und Unterrichtsprinzipien
10.Kleine-Schul-grosse-Schul
11.Schulbuaba und Schulmädli
12.Armes Dorfschulmeisterlein
13.Öffentliche Feste und Feiern
14.Laufbahn und Beoldung
15.Fassion von 1850
16.Verweser oder Lehrer?
17.1840 Ein neues Schulhaus
18.Bauvorbereitungen
19.Finanzierung
20.Sanierung oder Neubau?
21.Auf Heller und Pfennig
22.Schulhaus von 1889
23.Wasser fuer die Schule
24.Schwelle zum 20.Jahrhundert
25.Lehrer in Wolferstadt
26.Schule in der NS-Zeit
27.Mühsamer Neubeginn
28-Schule platzt aus allen Naehten
29.Fluechtlinge und Heimatvertriebene
30.Schule im Wandel
31.Schulhausbau 1963/64
32.Richtfest -Einweihung
33.Neuordnung des Schulwesens
34.Dienstwohnung des Lehrers