Die Vorgänge im Zusammenhang mit der Säkularisatioin führten zu unterschwelligen Spannungen zwischen Kirche und Staat, die schließlich in der zweiten Hälfte des 19.Jahrhunderts im sogenannten Kulturkampf eskalierten. Liberale Kräfte in der Regierung suchten die kirchlichen Einflüsse auf die Gesellschaft einzuschränken. Man forderte u.a. die Abschaffung der geistlichen Schulaufsicht (1868), die Koedukation, (d.h. die gemeinsame Schule für Knaben und Mädchen) sowie die Verstaatlichung des Schulwesens. .
Als Antwort auf die staatlichen Bestrebungen, betrieb der damalige Ortspfarrer Anton Rupert Mohr ( 1857 - 1867) die Errichtung einer privaten kirchlichen Schule für Mädchen. Zu diesem Zwecke stellte er seinen Nachlass als finanziellen Grundstock zur Verfügung. Ein diesbezügliches Testament wurde nach seinem Tode vom Landgericht Monheim eröffnet
Monheim, den 7.Oktober 1878
Kgl. Landgericht Monheim
Auf das unter Gestrigem zu Protokoll gestellte Ansuchen theile ich mit, daß der Rücklaß ohne Mobilien sich auf circa 8000 Gulden belaufen mag und daß die Honorierung des im Testamente am 5. Juni 1872 ausgesetzten Vermächtnisses uneingerechnet die einzelnen Rücklaßgegenstände eine Summe von 5625 Gulden beanspruchen wird.
Der Kgl. Landrichter
Freundlig
In Wolferstadt scheinen jedoch die liberalen und antiklerikalen Ideen stärker gewesen zu sein als die Verlockungen des Geldes von Pfarrer Mohr. Man zeigte keinerlei Interesse an dem Vorhaben und verzichteten auf die im Vermächtnis zugedachten Finanzmittel. Offensichtlich darüber verärgert veranlasste dies einen unbekannten Schreiber zu einer Randnotiz am Testament :
Es blieb also bei einer einzigen Schule, in der Knaben und Mädchen gemeinsam unterrichtet wurden.
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