Das Schulwesen in der Reformationszeit
Entscheidende Impulse für die schulische Bildung brachten die Reformation und vor allem die Erfindung der Buchdruck-kunst. Jetzt gab es gedruckte Bücher und es regte sich auch in der Landbevölkerung Interesse und Lust am Lesen und Schreiben. Es war im Sinne der Reformation, dem breiten Volk, den unmittelbaren Zugang zur Heiligen Schrift zu gewähren, wozu Martin Luther mit seiner Bibelübersetzung ins Deutsche den Grund gelegt hatte. Die protestantischen Fürsten förderten von nun an die Errichtung von Schulen auch für das einfache Volk.
Im Fürstentum Neuburg war es Ottheinrich, der in seinem Territorium eine erste"Schulordnung" erließ. Sie war im Grunde nichts anderes als ein Anhang zu seiner Kirchenordnung und hatte in erster Linie die Durchsetzung und Konsolidierung der Reformation zum Ziel. Der Katechismus und das neue Gesangbuch waren die einzigen Schulbücher. Die Kinder und Jugendlichen sollten in die Grundwahrheiten der neuen Glaubenslehre eingeführt und zu gottesfürchtigen Christenmenschen und gehorsamen Untertanen herangebildet werden
Ottheinrichs Kirchen- und Schulordnung
Wie dieselbige inn des Durchleuchtig-
sten Hochgebornen Fürsten und
Herrm/Herrn Ottheinrichs Pfaltz-
graven bey Rhein/ des heiligen Römischen
Reichs Ertzdruchessen/ und Chur-
fürsten/ Hertzog von Nidern und
Obern Bayern und Chur und
Fürstenthumben gehalten
werden soll
M.D.L.V.I
(1556)
Nota
Wo schulen teutsch oder lateinisch sin,
sollen die pfarrer desselben orts schuldig seyn
die schul in einem monat aufs allerwenigst
einmal zu visitieren
Der Ortspfarrer war also nicht nur für die Durchsetzung der neuen Kirchenordnung verantwortlich, sondern war auch als "Local-Schulinspector " zuständig für sämtliche Schulangelegenheiten vor Ort.
Pflichten eines angehenden Lehrers
Von einem angehenden Lehrer wurde in erster Linie ein einwandfreier von christlicher Frömmigkeit geprägter Lebenswandel verlangt. Vor seiner Anstellung musste er vor öffentlicher Kirchenversammlung die "Sing- und Orgelprob" ablegen und elementare Kenntnisse im Lesen und Schreiben nachweisen. Nachdem der Bewerber die Zustimmung der Versammlung gefunden hatte, wurde er förmlich auf die vom Fürsten verfassten Grundsätze verpflichtet.
So er nun zu der Administration der Schul tauglich erkhennt/
Sollen jme volgende Artikel fuergehalten werden:
I. Das er die Schuel / so jme befolhen / nach der fuerge-
schribnen Schuelordnung (die auch jme alßbald übergeben /
oder jme abzuschreiben zugestellt / werden soll) mit allem fleiß
anrichten und administrieren woell.
II. Vnd so darinn die gelegenheit der jungen etwas end-
drung erfordert / soll er dasselb nit anderst / denn mit Rath
des Superattendenten desselben ortts / fuernemen vn hierin
allein der jungen nutz vnd fuerderung der leer
bedenken vnd ansehen.
III. Das er mit eim zuechtigen Erbarn und nuechtern leben
den Schuelern ein guet exempel fuertrage
IV. Das er die jungen so jres vnfleiß oder bosheit halben
streflich befunden nicht aus zorn mit poldern sonder gebuer-
lich mit wortten oder rueten strafe.
V. Das er in der Kirchen kein ander gesang oder Psalm
singe, dann wie jm von dem Superattendenten oder Pfar-
rer befolhen wirdt.
VI. Das er sein trew gebe an eines eides stadt dem Durch-
leuchtigsten herrn Ottheinrichen Pfaltzgraven
als ein getrewer vnderthan gehorsam zu sein.