Der Lehrer im 19.Jahrhundert:

„Des Sonntags ist er Organist,
des Montags fährt er seinen Mist,
des Dienstags hütet er die Schwein,
das arme Dorfschulmeisterlein“

Das Spottlied vom armen Dorfschulmeisterlein aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entsprach so ganz den Vorstellungen von der sozialen Stellung des Volksschullehrers am unteren Rand der Gesellschaft. Als Untergebener des Ortsgeistlichen war er ganz auf dessen Wohlwollen angewiesen. Besonders vor Einführung der allgemeinen Schulpflicht galt er als armer Schlucker und Bittsteller in der dörflichen Gemeinschaft. So beklagte sich der Schulmeister Anton Böswald im Jahre 1774 bei der Ortsherrschaft , "er habe von der Gemeinde weder Acker noch Krautbeet noch ein Steckelein Holz ".Das Schulgeld war in der Regel die einzige, aber keineswegs gesicherte Entlohnung. Es wurde meist pro Kopf und Tag und nur für den wirklich besuchten Unterricht entrichtet.Versäumnisse oder ausgefallene Unterrichtstage wurden nicht bezahlt und schmälerten so das Einkommen des Lehrers.

"1 Laib Brot und die Suppen"

Eine einigermaßen sichere Einnahmenquelle war der Kirchendienst: Neben einem Fixum, das er aus den Erträgnissen der kichlichen Stiftungen bezog ,erhielt er von den Kirchenmitgliedern pro Verrichtung eine Entlohnung, die zumeist in Naturalien verabreicht wurde.
So bezog der erste uns namentlich bekannte "Schulmeister", Marx Beck (1558 -1664)

1.Von jedem Verstorbenen, der zum Nachtmahl gegangen ist ,
von den 4 Zeichen mit den 3 Glocken:

1 Laib Brot
1 Henne + 4 Eier
1 Schüssel mit schönem Mehl
1 Löffel mit Schmalz

2. Bei einer Taufe:

1 Laib Brot + 1 Pfennig

3. Von einer Hochzeit

die Suppen

"LUDI MAGISTER"

An der Wende vom 18. zum 19.Jahrhundert in den Wirren der Napoleonischen Kriege war Anton Böswald Schulmeister und "magister ludi" (Organist und Kantor) in Wolferstadt. In dieser Funktion erhielt er für die traditionellen Gottesdienste in der Intention der Gemeinde, wie das Schaueramt, die Gottesdienste zu Ehren der "Bauernheiligen" St.Wendelin und St.Leonhard sowie anläßlich von Bittgängen von der Gemeinde die Stolgebühr.:

1796:

"Dem Schulmeister Böswald dahier vor (=für) 3 Lobämter Leonhardi-, Wendelini- und dem Schaueramt,
dann 6 hl. Messen und Kreuzgang L.Z.(
laut Zettel= Nachweis).....................2 Gulden 3 Kreuzer"

Ferner diesem wegen einem Lobamt in der St.Laurenti Kapell,
dann 4 hl. Messen L.Z... ........................................................................2 Gulden 3 Kreuzer
An Jakob Englhard für das Blasbalgziehen:........................................................................6 Kreuzer

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1799:

Mir Endes Unterschriebenem ist von dem alhiesigen Bürger Meister Ambt wegen Haltung von 3 Lob Ämbtern ,nämlich Schauer-, Wendelini- und Leonhardi Ambt bezahlt worden.............................................................................................................................................45 X
Den Minstranten desgleichen ......................................................................................................6 X
Summa: ................................................................51 X

Wolferstadt, den 20ten October 1799
Anton Böswald L.M ( ludi magister )

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Landwirt und Schulputzer

Eine weitere Stütze seines Lebensunterhaltes war das in der Fassion festgeschriebene Recht zur Nutzung der "Dienstgründe", einem steinigen Äckerlein hinter der Kirche ,einem Krautgarten und der Schulwiese auf Wemdinger Flur. Dadurch hatte er die Möglichkeit, vielleicht eine Kuh,ein paar Ziegen oder ein Schwein zu halten.
Er hatte das Recht wie die anderen Bauern und Söldner sein Vieh auf die gemeindliche Weide zu treiben. Dafür hatte er dem Kuhhirten eine Gebühr zu entrichten:"

Dem Kuhhirten schuldig
Anton Böswald Schulmeister von hier .................................................................10 X"

Das tägliche Anheizen der Schulöfen gehörte ebenso zu seinen Dienstaufgaben wie die Reinigung der Schulzimmer. Dies brachte immerhin wieder ein paar Kreuzer ein.

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Feste und Feiern

Staatliche Repressalien und wirtschaftliche Not:

Als im Zuge der revolutionären Vorkommnisse von 1848 sich die Lehrer gegen ihre missliche Lage und die geistliche Bevormundung auflehnten, wurde ihnen unter anderem der Besuch von Wirtshäusern und Tanzböden untersagt, ebenso die Ausübung der Jagd sowie das Tragen von Bärten "als Zeichen eines hochmütigen, widerspenstigen Geistes."
Zu diesen staatlich verordneten Repressalien gesellte sich zudem die wirtschaftliche Not. Um eine Familie ernähren zu können, war er auf Nebeneinkünfte verschiedenster Art angewiesen. Als Gemeindeschreiber.führte er Sitzungsprotokolle, entwarf Haushaltspläne und besorgte für die Bewohner den behördlichen und privaten Schriftverkehr. Er fungierte als Hochzeitslader, Festredner und Totengräber. So finden sich bezeichnender Weise im Schuletat 1870 Ausgaben, die man heutzutage unter der Rubrik "Bestattungswesen".einordnen würde:

Sonstige Ausgaben
Lehrer Stockhammer für Glockenschmieren
Seiler Fackler für 2 Seile
zum Begräbnis
Weißgerber für 2 Schaufeln zum Begraben der Todten
fl

2
0
X
56
00
84


Wolferstadt Pfarrei Roemerstein Hagau Ehehaftbuch Franzosenzeit Zwerchstrass Sühnesteine
Anwesen im 19.Jh. Gefallen für... Wolferstattische Ehehaft Schule Kapelle Gemeinderechnungen

Schulgeschichte

1.Schule im Mittelalter
2.Reformationszeit
3.Anfaenge am Ort
4.Allgemeine Schulpflicht
5.Rehmsche Schulstiftung
6-Werktagsschueler-1840
7.Mädchenschule
8.Schule-im-19. Jahrhundert
9.Erziehungs-und Unterrichtsprinzipien
10.Kleine-Schul-grosse-Schul
11.Schulbuaba und Schulmädli
12.Armes Dorfschulmeisterlein
13.Öffentliche Feste und Feiern
14.Laufbahn und Beoldung
15.Fassion von 1850
16.Verweser oder Lehrer?
17.1840 Ein neues Schulhaus
18.Bauvorbereitungen
19.Finanzierung
20.Sanierung oder Neubau?
21.Auf Heller und Pfennig
22.Schulhaus von 1889
23.Wasser fuer die Schule
24.Schwelle zum 20.Jahrhundert
25.Lehrer in Wolferstadt
26.Schule in der NS-Zeit
27.Mühsamer Neubeginn
28-Schule platzt aus allen Naehten
29.Fluechtlinge und Heimatvertriebene
30.Schule im Wandel
31.Schulhausbau 1963/64
32.Richtfest -Einweihung
33.Neuordnung des Schulwesens
34.Dienstwohnung des Lehrers