Hilfslehrer oder Schulverweser?
Die Errichtung von Schulstellen fiel in die Kompetenz der staatlichen Verwaltung, während die Besoldung des Lehrpersonals größtenteils zu Lasten der Gemeinden ging. Die angeordneten Stellenbesetzungen stießen deshalb nicht selten auf den Widerstand der Gemeinden. So sollte 1895 die Hilfslehrerstelle in eine Verweser- bzw. Lehrerstelle aufgestockt werden. Schulsprengel- und Gemeindeausschuss legten dagegen energischen Widerspruch ein und planten, diesen sogar vor den Landtag zu bringen:
Umwandlung der Hilfslehrerstellen in eine Verweserstellen
13. Juni 1895
Gegenwärtig: Bürgermeister Vogel
Mitglieder der Schulsprengelvertretung
Protokollführer: Wolff
Von den 18 geladenen sind 14 Ausschußmitglieder erschienen. Es wurde mit 14 gegen 0 Stimmen beschlossen,
Die Mitglieder des Schulsprengelausschusses:
von Hagau:.
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von Zwerchstrass:
Johann Mielich,
Bürgermeister Fürst
von Otting:
.Kaspar Rupp
Der Gemeindeausschuss von Wolferstadt:
Vogel, Bürgermeister
Schneid, Beigeordneter
Schneid Josef
Nagler Georg
Lill Martin
Handschiegel Johann
Aurnhammer Anton
Schuster Josef
Rebele Johann
Färber Carl
Binder Johann
Nachdem das Gesuch vom Bezirksamt zurückgewiesen wurde, bekräftigte und erläuterte die Schulsprengelvertretung in einem Antwortschreiben vom 10.August 1895 nochmals ihren Standpunkt:
Umwandlung der Hilfslehrerstelle in eine Verweserstelle
10.August 1895
Bürgermeister Vogel
Protokollführer Wolff
Laut bezirksamtlicher Verfügung vom 25.Juli lfd.Jhrs. kann die Bitte seitens der Schulsprengelvertretung Wolferstadt um Erwirkung einer Fristverlängerung bezüglich der Umwandlung der Schulgehilfenstelle in eine Verweserstelle bei der kgl.Kreisregierung nicht begutachtet werden.
Die versammelte Schulsprengelvertretung Wolferstadt beschließt jedoch, daß sie an dem am 13.Juni gefaßten Beschluß festhält zumal die Schulgemeinde, wie der hohen vorgesetzten Behörde bekannt sein dürfte, mit großen Lasten überhäuft ist und dem Gesuch vorigen Jahres bezüglich der Überbürdung des Schulgehilfengehaltes auf Kreisfonds eine gnädigste Berücksichtigung nicht stattgegeben wurde.
Weiter wurde beschlossen:
"Es sei der Gemeinde zu unterbreiten, daß seitens der Gemeindeverwaltung eine raschere Abzahlung am Schulgebäude und dem fertiggestellten Brunnen gewünscht wird, zu welchem Behufe ein außerordentlicher Holzhieb erforderlich wäre und die Rechtler insofern das Holz verteilt werden dürfte, eine bestimmte Summe der Gemeindekasse zufließen lassen müßten"
Doch alle Einsprüche waren vergebens und die Schulgemeinde mußte sich mit der Höherstufung der Hilfslehrerstelle in eine Verwesesterlle abfinden, was die Gemeindekasse 166 Mark 39 Pfennig jährlich kostete: In einem Schreiben vom 24.April 1896 heiß es kurz und bündig:
Errichtung einer Schulverweserstelle
24.April 1896
Bürgermeister Vogel
Protokollführer Wolff
Es ist gemäß Art.7 des Schuldotationsgesetzes vom 10.November
zum Verwesergehalt die Summe von 166 Mark 39 Pfennige
auf die Schulkasse Wolferstadt zu übernehmen.
Bereits im Jahre 1885 erteilte die Gemeinde dem Plan, eine landwirtschaftliche Fortbidungsschule zu errichten, eine Absage:
Errichtung einer landwirtschaftlichen Fortbildungsschule
13.Dezember 1885
Es ist auch die Gemeindeverwaltung, welche sich mit der kgl.Lokalschulinspektion
und dem Lehrpersonal ins Benehmen gesetzt hat, der Ansicht,
dass von der Errichtung einer landwirtschaftlichen Fortbildungsschule
abzusehen ist, zumal dieselbe nur in den Abendstunden
abgehalten werden könnte.
Vogel, Bürgermeister
Bickelbacher, Beigeordneter
Johann Eigenmann
Johann Wenninger
Xaver Huber
Johann Rebele
Protokollführer: Mesmer