Einführung der allgemeine Schulpflicht

Am 23.Dezember des Jahres 1802 überraschte der bayerische Kurfürst Max IV.Joseph seine Untertanen mit einem zweifelhaften Weihnachtsgeschenk: der allgemeinen Schulpflicht für alle Kinder Bayerns. Man war über dieses Geschenk gar nicht erfreut. Vom 6. bis zum 12. Lebensjahr sollten die Kinder die Schulbank drücken statt in der Landwirtschaft mitzuarbeiten oder durch andere Tätigkeiten zum Unterhalt der Familie beizutragen. Im Anschluss an die Werktagsschule waren die Schüler für 3 Jahre zum Besuch der Feiertagsschule und der Christenlehre verpflichtet
Selbst die Kirche gab sich der Schulpflicht gegenüber reserviert. In einer Verlautbarung aus dieser Zeit lesen wir:
“Wozu denn sollte der Bauer Lesen und Schreiben lernen!
Der allmächtige Gott hat auch dem des Lesens und Schreibens unkundigen Landvolk genügsame Kräfte gegeben, dasjenige begreifen zu können,was zu einer zeitlichen und ewigen Wohlfahrt erforderlich ist "
Der Kurfürst und die staatlichen Organe waren jedoch fest entschlossen, in ganz Bayern die Schulpflicht durchzusetzen, in Stadt und Land und für alle Gesellschaftsschichten. Das Schulzeugnis wurde zum entscheidenden Schlüssel für das spätere Leben. Es musste vorgelegt werden, wenn jemand ein Handwerk betreiben, ein Haus erwerben oder heiraten wollte..
Um den Wünschen der Landbevölkerung - wozu etwa 80 % der Einwohner Bayerns zählten -entgegen zu kommen , wurden lange Sommerferien eingeführt. Außerdem waren ab Mai nur jeweils 2 Unterrichtsstunden pro Tag von Montag mit Samstag vorgesehen und dies in aller Früh von 6 bis 8 Uhr.

"damit in diesen Sommermonaten die Kinder dennoch ihren Eltern zu nöthigen Arbeiten brauchbar seyen."

Ein Blick in die Absentenliste:

Trotzdem war die Anzahl der Schulversäumnisse ziemlich hoch. Die Absentenliste, die der Lehrer Martin Neubauer für das Schuljahr 1840/41 führte, zeigt, dass manche Kinder an 16 oder 17 Tagen pro Monat nicht in der Schule waren. Die angegebenen Begründungen geben einen Einblick in das Alltagsleben der damaligen Schüler. Abgesehen von den alltäglichen Stallarbeiten vor dem Unterricht und am Abend wurden die Kinder vom Frühjahr bis zum Herbst zur Mithilfe auf dem Feld herangezogen, vom "Steine abklauben" im März bis zum "Kraut einfahren" und "Kühe hüten" im Oktober. Die Mädchen mussten häufig auf "kleine Geschwister aufpassen", "Gänse hüten" oder einen "Gang nach Wemding" machen. Auch "schlechtes Wetter" oder "fehlendes Schuhzeug" wurden als Entschuldigungsgründe angeführt. In den Wintermonaten häuften sich die Versäumnisse wegen "Krankheit" Das unentschuldigte Fernbleiben "ohne Ursach", "ohne Anfrag" wurden als "schuldbare" Versäumnisse geahndet und mit einer Strafe von 2 Kreuzern pro Fall belegt.
Bemerkenswert war die Abwesenheit der Schüler Andreas Henle und Leonhard Hammel an 6 Tagen, weil sie "Gänse nach München treiben" mussten, um sie dort auf dem Markt zu verkaufen. Als "Belohnung" für den 6-tägigen Gewaltmarsch nach München wurden beide Schüler mit einer Absentenstrafe von je 12 Kreuzer belegt. Kinderarbeit war selbstverständ-lich auf dem Land.

Schulstrafen wegen unentschuldigtem Fernbleiben vom Unterricht im Schuljahr 1841/42

(Pro Halbtag unentschuldigtem Fernbleiben wurde eine Strafe von 2 Kreuzern verhängt)

pro Monat

I.Abteilung (Untere Klassen)

II.Abteilung (Obere Klassen)

Jänner

40 X

32 X

Februar

16 X

8 X

März

30 X

52 X

April

12 X

------

Mai

20 X

6 X

Juni

24 X

50 X

Juli

38 X

14 X

Oktober

58 X

24 X

November

1 fl 58 X

12 X

Dezember

6 X

48 X

Summe

11 fl 48 X

Die Strafgelder wurden dem Schulhaushalt zugeführt

Schulgeld

Dass man für den befohlenen Schulbesuch der Kinder noch zur Kasse gebeten wurde, dafür hatte die Bevölkerung kein Verständnis. Für die minder begüterten Söldner und Tagelöhner war das zu entrichtende Schulgeld von 8 Kreuzern pro Kind und Monat (später 24 Pfennige) kein Pappenstiel, vor allem wenn es für mehrere schulpflichtige Kinder zu entrichten war. .
Andererseits war das Schulgeld ein wesentlicher Bestandteil der Besoldung des Lehrers und Ausfälle schmälerten sein karges Einkommen. Der Lehrer sammelte das Geld ein und führte die Schulgeldliste während der Local-Schul-lnspektor (Pfarrer) und der örtliche Schulausschuss die Einnahmen und deren ordnungsgemäße Verwendung überwachten und gegebenenfalls Zahlungsrückstände eintrieben. Zu diesem Zweck wurde der "Mahnbote" zu den Zahlungssäumigen geschickt, der neben dem schuldigen Betrag eine "Ganggebühr" von 2 Kreuzern pro Besuch erhob. Falls dieses Verfahren erfolglos blieb, wurde das Landgericht eingeschaltet, das gegebenenfalls Zwangsmaßnahmen anordnete.
Meistens jedoch schmälerten die fehlenden Beträge das Einkommen des Lehrers.

Schulgeld: 1841

fl / X

(Gulden / Kreuzer)

Schulgeld: 1870
Mark

8 Kreuzer pro Schüler und Monat

nach Gemeinden
24 Pfennig pro Schüler und Monat

I.Quartal..
II.Quartal;.
III.Quartal
IV.Quartal

52 fl 00 X
69 fl 20X
38 fl 40 X
58 fl 00 X

Wolferstadt
von Hagau;.
von Zwerchstrass.
von den Weilern.

304,44 M
84,12 M
67,68 M
104,04 M

insgesamt

218 fl

insgesamt

560,28 M

Das Schulgeld war ein wesentlicher Bestandteil der Lehrerbesoldung


Wolferstadt Pfarrei Roemerstein Hagau Ehehaftbuch Franzosenzeit Zwerchstrass Sühnesteine
Anwesen im 19.Jh. Gefallen für... Wolferstattische Ehehaft Schule Kapelle Gemeinderechnungen

Schulgeschichte

1.Schule im Mittelalter
2.Reformationszeit
3.Anfaenge am Ort
4.Allgemeine Schulpflicht
5.Rehmsche Schulstiftung
6-Werktagsschueler-1840
7.Mädchenschule
8.Schule-im-19. Jahrhundert
9.Erziehungs-und Unterrichtsprinzipien
10.Kleine-Schul-grosse-Schul
11.Schulbuaba und Schulmädli
12.Armes Dorfschulmeisterlein
13.Öffentliche Feste und Feiern
14.Laufbahn und Beoldung
15.Fassion von 1850
16.Verweser oder Lehrer?
17.1840 Ein neues Schulhaus
18.Bauvorbereitungen
19.Finanzierung
20.Sanierung oder Neubau?
21.Auf Heller und Pfennig
22.Schulhaus von 1889
23.Wasser fuer die Schule
24.Schwelle zum 20.Jahrhundert
25.Lehrer in Wolferstadt
26.Schule in der NS-Zeit
27.Mühsamer Neubeginn
28-Schule platzt aus allen Naehten
29.Fluechtlinge und Heimatvertriebene
30.Schule im Wandel
31.Schulhausbau 1963/64
32.Richtfest -Einweihung
33.Neuordnung des Schulwesens
34.Dienstwohnung des Lehrers