Ein neues Schulhaus soll gebaut werden:
Der Schulgemeinde erwuchsen durch die staatlich verordnete Schulpflicht neue Aufgaben. Die Organisation des Volksschulwesens lag in den Händen des Staates. Die Durchführung einschließlich der Finanzierung war in wesentlichen Teilen Aufgabe der Gemeinden. An den anfallenden Haushaltskosten beteiligte sich der Staat mit etwa 5 %, während die Gemeinden mit 75 % und die Eltern (über das Schulgeld) mit 20 % belastet waren.
Angesichts der baulichen Mängel am alten Schul-und Mesnerhaus sah sich die Gemeinde-verwaltung unter Gemeindevorsteher Schneid (Glaser Lenz) schon bald in die Pflicht genommen, einen Neubau ins Auge zu fassen.
Mit der Säkularisation endete die Zuständigkeit des Domkapitels in Angelegenheiten der Gemeinde. Die in die Verantwortung gekommenen Bürger der Gemeinde hatten zu wenig Erfahrung mit der Organisation derartiger Projekte und im Umgang mit den behördlichen Instanzen. Deshalb schickten sie zu Beginn des Jahres 1837 den Schulpfleger Simon Blank (Hs.Nr.25 beim"Geigenpeter") und den Gemeindebevollmächtigten Martin Hammel (Hs.Nr.13 beim "Pfula") zum königl.Landrichter v. Dall`Armi nach Wemding , um behördlichen Rat einzuholen. Im Protokoll des Landgerichts ist darüber zu lesen:
Mit der Planung des Projektes sowie der erforderlichen Vorarbeiten wurde der „Werk- und Maurertechniker“ Streicher aus Wemding beauftragt. Das neue Schulhaus sollte gegenüber dem alten Gebäude erstellt werden und als zweigeschossiger Bau im Obergeschoss Platz für 2 Klassenräume und eine Kammer für den Schulgehilfen bieten; während im Untergeschoss die Räume der Lehrerwohnung vorgesehen waren.
Der Plan sah ein repräsentatives Gebäude mit Walmdach vor, das mit der benachbarten barocken Pfarrkirche architektonisch ein harmonisch abgestimmtes Ensemble bilden sollte.
Die Pläne wurden im Februar 1837 der kgl. Regierung des Rezatkreises zur Genehmigung vorgelegt. Im April ging das Antwortschreiben ein:
Im Namen Seiner Majestät des Königs
Da der Plan zu einem neuen Schulhaus in Wolferstadt erst am 13.Februar zur Vorlage gekommen ist, so muss dieser Bau nothwendig auf das kommende Jahr 1838 ausgesetzt bleiben, da der allerhöchsten Stelle Pläne zu Neubauten nur in den Monaten September bis zum Monat Februar behufs der Erhebung der kgl. Genehmigung vorgelegt werden dürfen.
Indessen ist es
1. den Gesetzen entsprechend, daß die Kosten des Neubaues zur Hälfte aus der Kirchenstiftung und zur Hälfte von der Schulgemeinde bestritten werden.
2. wird schon jetzt genehmiget, daß die Schulgemeinde den sie über die Naturalleistungen weiter treffenden Antheil nach dem am 2. Febr. lfd. Jahres gefaßten Gemeindebeschluß durch eine Umlage unter den sämtl. Mitgliedern der Schulgemeinde erhebe und dabei die eine Hälfte nach dem Steuerfuße und die andere nach der Familiensteuer -Umlage, dann das erforderliche Bauholz in der bei der Versammlung von gedachtem zweiten Februar festgesetzten Weise von einem Werkmeister mit Zuziehung der Gemeindeversammlung angekauft und auf den Bauplatz geführt werde.
3. wird die Zusicherung ertheilet, daß der Gemeinde ein Beitrag von 5oo - 700 fl zu ihrem Kostenantheil aus dem Kreisschulfond bewilliget werden soll, welcher jedoch erst im kommenden Jahre zur Zahlung angewiesen werden kann.
Mit dieser vorläufigen Entschließung folgen die 5 Beilagen des Berichtes vom 3. Febr. lfd.Jhrs. unter dem Anhange zurück, daß das Ergebniß der technischen Würdigung seiner Zeit gleichfalls eröffnet werden wird.
Wemding, den 22. April 1837
Königl. Regierung des Rezat-Kreises
Kammer des Innern
Die Wolferstädter zeigten wenig Verständnis für die Verzögerung des Baubeginns durch die Behörden. Sie ließen ihrem Ärger freien Lauf und es mehrten sich die Stimmen, das Bauvorhaben in eigener Regie ohne Genehmigung in Angriff zu nehmen.. Als der Landrichter davon erfuhr, richtete er an die Gemeinde einen geharnischten Brief:, in dem es u.a.hieß:
Schließlich fügten sich die Wolferstädter den behördlichen Anweisungen.
Man ging daran, den Bedarf an Bauhölzern durch Hiebmaßnahmen im Gemeindewald zu decken. Maßgebend war hierfür die vom „Werk- und Maurertechniker“ Streicher angefertigte Aufstellung
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