Das Schul-und Lehrerhaus von 1840

Ein neues Schulhaus soll gebaut werden:

Der Schulgemeinde erwuchsen durch die staatlich verordnete Schulpflicht neue Aufgaben. Die Organisation des Volksschulwesens lag in den Händen des Staates. Die Durchführung einschließlich der Finanzierung war in wesentlichen Teilen Aufgabe der Gemeinden. An den anfallenden Haushaltskosten beteiligte sich der Staat mit etwa 5 %, während die Gemeinden mit 75 % und die Eltern (über das Schulgeld) mit 20 % belastet waren.

Angesichts der baulichen Mängel am alten Schul-und Mesnerhaus sah sich die Gemeinde-verwaltung unter Gemeindevorsteher Schneid (Glaser Lenz) schon bald in die Pflicht genommen, einen Neubau ins Auge zu fassen.
Mit der Säkularisation endete die Zuständigkeit des Domkapitels in Angelegenheiten der Gemeinde. Die in die Verantwortung gekommenen Bürger der Gemeinde hatten zu wenig Erfahrung mit der Organisation derartiger Projekte und im Umgang mit den behördlichen Instanzen. Deshalb schickten sie zu Beginn des Jahres 1837 den Schulpfleger Simon Blank (Hs.Nr.25 beim"Geigenpeter") und den Gemeindebevollmächtigten Martin Hammel (Hs.Nr.13 beim "Pfula") zum königl.Landrichter v. Dall`Armi nach Wemding , um behördlichen Rat einzuholen. Im Protokoll des Landgerichts ist darüber zu lesen:

Protocoll
den Schulhausbau in Wolferstadt betr.

Es erschienen:

1.der Schulkassenpfleger Simon Blank
2. der Gemeindebevollmächtigte Martin Hamel
beide von Wolferstadt und bringen vor:

"Gemäß den vorausgegangenen Verhandlungen soll der Bau unseres neuen Schulhauses im Frühjahr beginnen. Die Gemeinde hat uns nun beauftragt, hiezu Vorbereitungen zu treffen, namentlich aber wegen Beischaffung des Materials und Geld-Vorschusses das erforderliche zu besorgen. Wir sind nun aber in Verlegenheit und wissen nicht, wie wir uns zu benehmen haben und bitten deshalb ein Königl.Landgericht um Anweisung und zwar schriftlich, damit wir uns nöthigenfalls bei unserer Gemeinde darüber ausweisen können."

Beschluß

Wird den Comparenten folgende Entschließung ertheilt:

1. Die Acten über die Bauführung des neuen Schulhauses zu Wolferstadt befinden sich bei der allerhöchsten Stelle zur Revision und werden nach dem gewohnten Gange der Geschäfte vor Ende März 1838 zurückkommen.
2. Solange sie nun nicht zurückgekommen sind, ist es auch gar nicht möglich, eine Bauverfügung auszuschreiben.
3. Dagegen hindert nichts, daß die Gemeinde einstweilen Baumaterialien, namentlich das nöthige Bauholz anschafft, damit dieses noch zu einer Zeit geschlagen werden kann, ehe es in Saft kommt und nicht in der Folge zum großen Schaden der Gemeinde und der Schulbaurechnung grünes Holz zum Bau verwendet werden muß.
Dabei wird jedoch die Gemeinde besonders aufmerksam gemacht, daß bei der durch das kgl.Kreisbaubureau stattgefundener Verarbeitung des Bauplans wenigstens ein Drittel des veranschlagten Holzes erspart wird, also um so viel weniger anzukaufen ist.
4. Kalk, der schon abgelöscht ist, hat bei Bauten gleichfalls besondere Vorteil und auch hierauf wird die Gemeinde aufmerksam gemacht.
5. Endlich ist dafür Sorge zu tragen, daß einige hundert Gulden Geld-Vorschuß vorhanden sind, da der Beitrag der Stiftung sowohl als der, welchen die kgl. Regierung versprochen hat, nicht auf der Stelle flüssig gemacht werden können, während derjenige, welcher den Bau unternimmt sogleich einen Vorschuß erhalten muß. Dieses wird ihnen eröffnet und der Gemeinde zur Eröffnung und Abschriftnahme gegen Remission hinausgegeben.

Königliches Landgericht
Wemding.

Der Plan

Mit der Planung des Projektes sowie der erforderlichen Vorarbeiten wurde der „Werk- und Maurertechniker“ Streicher aus Wemding beauftragt. Das neue Schulhaus sollte gegenüber dem alten Gebäude erstellt werden und als zweigeschossiger Bau im Obergeschoss Platz für 2 Klassenräume und eine Kammer für den Schulgehilfen bieten; während im Untergeschoss die Räume der Lehrerwohnung vorgesehen waren.
Der Plan sah ein repräsentatives Gebäude mit Walmdach vor, das mit der benachbarten barocken Pfarrkirche architektonisch ein harmonisch abgestimmtes Ensemble bilden sollte.

Pläne
zur Vorlage bei der königl.Regierung:
Lage:

Ansicht von Norden:
(Gartenseite)

Innenansicht:

Obergeschoss:

Schulsaal I

Gehilfenzimmer

Schulsaal II

Lehrerwohnung

links:
Wohnzimmer
Schlafzimmer
Kammer

Gang

rechts:
Fremdenzimmer
Küche
Kammer

Die Pläne wurden im Februar 1837 der kgl. Regierung des Rezatkreises zur Genehmigung vorgelegt. Im April ging das Antwortschreiben ein:

Im Namen Seiner Majestät des Königs

Da der Plan zu einem neuen Schulhaus in Wolferstadt erst am 13.Februar zur Vorlage gekommen ist, so muss dieser Bau nothwendig auf das kommende Jahr 1838 ausgesetzt bleiben, da der allerhöchsten Stelle Pläne zu Neubauten nur in den Monaten September bis zum Monat Februar behufs der Erhebung der kgl. Genehmigung vorgelegt werden dürfen.

Indessen ist es
1. den Gesetzen entsprechend, daß die Kosten des Neubaues zur Hälfte aus der Kirchenstiftung und zur Hälfte von der Schulgemeinde bestritten werden.
2. wird schon jetzt genehmiget, daß die Schulgemeinde den sie über die Naturalleistungen weiter treffenden Antheil nach dem am 2. Febr. lfd. Jahres gefaßten Gemeindebeschluß durch eine Umlage unter den sämtl. Mitgliedern der Schulgemeinde erhebe und dabei die eine Hälfte nach dem Steuerfuße und die andere nach der Familiensteuer -Umlage, dann das erforderliche Bauholz in der bei der Versammlung von gedachtem zweiten Februar festgesetzten Weise von einem Werkmeister mit Zuziehung der Gemeindeversammlung angekauft und auf den Bauplatz geführt werde.
3. wird die Zusicherung ertheilet, daß der Gemeinde ein Beitrag von 5oo - 700 fl zu ihrem Kostenantheil aus dem Kreisschulfond bewilliget werden soll, welcher jedoch erst im kommenden Jahre zur Zahlung angewiesen werden kann.
Mit dieser vorläufigen Entschließung folgen die 5 Beilagen des Berichtes vom 3. Febr. lfd.Jhrs. unter dem Anhange zurück, daß das Ergebniß der technischen Würdigung seiner Zeit gleichfalls eröffnet werden wird.

Wemding, den 22. April 1837
Königl. Regierung des Rezat-Kreises
Kammer des Innern

Die Wolferstädter zeigten wenig Verständnis für die Verzögerung des Baubeginns durch die Behörden. Sie ließen ihrem Ärger freien Lauf und es mehrten sich die Stimmen, das Bauvorhaben in eigener Regie ohne Genehmigung in Angriff zu nehmen.. Als der Landrichter davon erfuhr, richtete er an die Gemeinde einen geharnischten Brief:, in dem es u.a.hieß:

"Die Gemeinde wird hienach selbst ermessen können, welch ein Unwerth die durch einige ebenso kenntnißlose als anmaßliche Schreier veranlaßten Anträge, daß die Gemeinde, wie sie sagen, selber bauen soll, beyzulegen sey, wird hiebei überhaupt ein für allemal bemerkt, daß dieser Antrag niemals genehmiget werden wird, indem alle öffentlichen Bauten und wenn es sich auch nur um eine Feld-Capelle handeln würde, den höchsten Baubehörden zur Genehmigung vorgelegt werden müssen.
Wenn übrigens die Gemeinde Wolferstadt die angebotenen 500 bis 700 Gulden nicht will, so steht es ihr frei, darauf zu verzichten, indem es sicher noch andere Gemeinden im hiesigen Amtsbezirke gibt, welche schlechte Schulhäuser haben und ein solches Geschenk nicht verschmähen werden."

Schließlich fügten sich die Wolferstädter den behördlichen Anweisungen.
Man ging daran, den Bedarf an Bauhölzern durch Hiebmaßnahmen im Gemeindewald zu decken. Maßgebend war hierfür die vom „Werk- und Maurertechniker“ Streicher angefertigte Aufstellung

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Vorbereitungsarbeiten zum Schulbau


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Schulgeschichte

1.Schule im Mittelalter
2.Reformationszeit
3.Anfaenge am Ort
4.Allgemeine Schulpflicht
5.Rehmsche Schulstiftung
6-Werktagsschueler-1840
7.Mädchenschule
8.Schule-im-19. Jahrhundert
9.Erziehungs-und Unterrichtsprinzipien
10.Kleine-Schul-grosse-Schul
11.Schulbuaba und Schulmädli
12.Armes Dorfschulmeisterlein
13.Öffentliche Feste und Feiern
14.Laufbahn und Beoldung
15.Fassion von 1850
16.Verweser oder Lehrer?
17.1840 Ein neues Schulhaus
18.Bauvorbereitungen
19.Finanzierung
20.Sanierung oder Neubau?
21.Auf Heller und Pfennig
22.Schulhaus von 1889
23.Wasser fuer die Schule
24.Schwelle zum 20.Jahrhundert
25.Lehrer in Wolferstadt
26.Schule in der NS-Zeit
27.Mühsamer Neubeginn
28-Schule platzt aus allen Naehten
29.Fluechtlinge und Heimatvertriebene
30.Schule im Wandel
31.Schulhausbau 1963/64
32.Richtfest -Einweihung
33.Neuordnung des Schulwesens
34.Dienstwohnung des Lehrers