Erziehungs- und Unterrichtsprinzipien
Gehorsam, Fleiß, Ordnung und Sauberkeit waren von grundsätzlicher Bedeutung im praktischen Vollzug des Unterrichts und im Schulleben.
Die Unterrichtsführung durch den Lehrer war ausgesprochen autoritär und dem militäri-schen Führungsstil in den Kasernen nicht unähnlich. Mit der Aufforderung "Hände auf den Tisch!" begann das Frage-Antwort-Spiel im direkten Unterricht. Wer eine Frage beantworten wollte, zeigte den Finger, erhob sich vom Platz sobald er vom Lehrer aufgefordert wurde und gab seine Antwort, wobei er immer angehalten wurde: "Sprich im ganzen Satz!"
Die Anweisungen für die schriftliche Stillarbeit mussten umgehend und unter striktem Stillschweigen ausgeführt werden. Eine Zusammenarbeit mit dem Banknachbarn wurde nicht geduldet und "Abschreiben" als Vergehen entsprechend geahndet.
Ordnung und Sauberkeit waren unverzichtbare Prinzipien. Zu Beginn des Unterrichts mussten die Kinder ihre Hände vorzeigen, ob sie sauber gewaschen und die Fingernägel gereinigt waren. War dies nicht der Fall, war ein Gang zum nächsten Brunnen oder Dorfbach fällig.
Die regelmäßigen Kontrollen des Platzes unter der Schulbank oder des Schulranzens förderten manche schulfremde Utensilien hervor, was entsprechend und spürbar geahndet wurde.
Wer sein Verhalten den geltenden Prinzipien nicht unterordnen wollte oder konnte, musste mit entsprechenden Maßnahmen rechnen Die Erziehungsmittel waren zum Teil - zumindest aus heutiger Sicht - drakonisch und hart. Körperliche Strafen wie Ruten- und Stockschläge, "Tatzen",
"Ohne Fleiß kein Preis!" Unter diesem Motto waren die Schüler angehalten, ihre Schularbeiten mit vollem Einsatz ihrer körperlichen und geistigen Kräfte auszuführen. Die Anforderungen nahmen dabei keinerlei Rücksicht auf individuelle Verschiedenheiten in Veranlagung und Belastbarkeit. Schwächere Schüler, die sich schwer taten, den Ansprüchen und allgemeinen Normen gerecht zu werden, galten als faul und mussten damit rechnen, dafür bestraft zu werden.
"Hosenspanner" oder dem "Knienlassen auf einem Holzscheit" waren an der Tagesordnung. Derartige Züchtigungen waren auch im Elternhaus üblich und durchaus nicht als unmoralisch verwerflich oder illegetim gebrandmarkt. Noch bis weit in das 20.Jahrhundert hinein waren körperliche Strafen in den Schulen gängige Praxis und zumindest gesetzlich nicht verboten.