So wurde man damals Volksschullehrer:

1.Vorbereitung : Die Ausbildung begann wie bei den Handwerksberufen
mit einer 3 -jährigen Lehrzeit bei einem erfahrenen Lehrer. Der Auszubildende wohnte im Haushalt des Lehrers und musste diesem bei den fälligen Arbeiten in Schule, Kirche und in der Landwirtschaft zu Diensten sein.

2.Studium: Wenn er vom zuständigen Localschulinspektor für fähig und würdig befunden wurde, konnte er um Aufnahme in ein kgl. Schullehrerseminar ( Eichstätt, Lauingen) nachsuchen. In der streng konfessionell ausgerichteten Einrichtung wurde der Seminarist nicht nur in den schulspezifischen Fächern (Didaktik,Methodik, Pädagogik) unterwiesen sondern auch gezielt auf die kirchlichen Dienste (Orgelspiel, Kantor, Chorleiter) vorbereitet. Noch bis in die Mitte des vorigen Jahrhunderts war die Ausbildung zum Organisten ein Bestandteil der Lehrerbildung und die Besetzung mancher Lehrerstelle mit dem Organistendienst verbunden.

3.Schuldienstexpektant: Es folgte nun die Zeit des Vorbereitungsdienstes mit Praktika bei verschiedenen Lehrern und der Suche nach einer festen Schulstelle. In dieser Zeit hatte der Bewerber keinerlei Anspruch auf finanzielle Zuwendungen und war ganz auf die Unterstützung durch seine Angehörigen angewiesen.

4.Schulgehilfe: Als Schulgehilfe wurde der Anwärter als Hilfskraft einer Schule zeitlich befristet zugeteilt. Er war dem zuständigen Schulmeister unterstellt und bezog einen fassionsmäßigen Unterhaltszuschuss, mit dem er die Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Lehrerhaushalt zu bestreiten hatte.

5.Schulverweser: War eine Schulstelle vakant, wurde sie zunächst mit einem Schulverweser besetzt, der voll verantwortlich die Aufgaben eines Lehrers wahrnehmen musste, allerdings mit weniger Gehalt und ohne gesicherte Anstellung.

6. Wirklicher Lehrer: (Beamter auf Lebenszeit): Mit der Ernennung zum Lehrer und dem Status eines Beamten auf Lebenszeit war das Ziel erreicht nach einem entbehrungsreichen und beschwerlichen Weg, wo mancher Bewerber resignierend auf der Strecke blieb. Nicht selten war die Ernennung mit der Bedingung verbunden, die Witwe des Vorgängers oder dessen älteste Tochter zu ehelichen.

Das verdiente der Lehrer im Jahr:

Die staatlichen Richtlinien sahen lediglich ein Mindestgehalt für Lehrer vor, so dass an den einzelnen Schulorten durchaus Unterschiede in der Lehrerbesoldung bestanden. Die wirtschaftliche Lage des Lehrers und sein gesellschaftlicher Status hielten sich nach wie vor auf einem bescheidenen Niveau

Schullehrer in Gemeinden bis zu 2500 Seelen erhalten an:
schulgesetzlichem (fassionsmäßigem) Gehalt: ........................................600 Mark
budgetmäßige (Staats-) Aufbesserung:..................................................... 180 Mark
Kreisfonds-Aufbesserung:.............................................................................. 30 Mark
Mindestgehalt: ...................................................................................................810 Mark

Schulverweser in den Landgemeinden erhalten an:
schulgesetzlichem (fassionsmäßigem) Gehalt:......................................... 428,60 Mark
budgetmäßige (Staats-) Aufbesserung:......................................................... 90,00 Mark
Kreisfonds-Aufbesserung:................................................................................ 21,40 Mark
Mindestgehalt:.................................................................................................... 630,00 Mark

Schulgehilfen und weltliche Lehrerinnen erhalten an:
schulgesetzlichem (fassionsmäßigem Gehalt:..........................................342,90 Mark
budgetmäßige (Staats-) Aufbesserung:....................................................... 90,00 Mark
persönliche Zulage: ...........................................................................................90,00 Mark
Naturalverpflegungszuschuss aus Kreisfonds:.........................................78,00 Mark
Aufbesserung aus Kreisfonds:..................................................................... .17,10 Mark
Mindestgehalt:................................................................................................... 618,00 Mark

Die Lehrerinnen waren zudem zu zölibatärem Leben verpflichtet, d.h.sobald sie sich verheirateten, mussten sie aus dem Schuldienst ausscheiden.


Wolferstadt Pfarrei Roemerstein Hagau Ehehaftbuch Franzosenzeit Zwerchstrass Sühnesteine
Anwesen im 19.Jh. Gefallen für... Wolferstattische Ehehaft Schule Kapelle Gemeinderechnungen

Schulgeschichte

1.Schule im Mittelalter
2.Reformationszeit
3.Anfaenge am Ort
4.Allgemeine Schulpflicht
5.Rehmsche Schulstiftung
6-Werktagsschueler-1840
7.Mädchenschule
8.Schule-im-19. Jahrhundert
9.Erziehungs-und Unterrichtsprinzipien
10.Kleine-Schul-grosse-Schul
11.Schulbuaba und Schulmädli
12.Armes Dorfschulmeisterlein
13.Öffentliche Feste und Feiern
14.Laufbahn und Beoldung
15.Fassion von 1850
16.Verweser oder Lehrer?
17.1840 Ein neues Schulhaus
18.Bauvorbereitungen
19.Finanzierung
20.Sanierung oder Neubau?
21.Auf Heller und Pfennig
22.Schulhaus von 1889
23.Wasser fuer die Schule
24.Schwelle zum 20.Jahrhundert
25.Lehrer in Wolferstadt
26.Schule in der NS-Zeit
27.Mühsamer Neubeginn
28-Schule platzt aus allen Naehten
29.Fluechtlinge und Heimatvertriebene
30.Schule im Wandel
31.Schulhausbau 1963/64
32.Richtfest -Einweihung
33.Neuordnung des Schulwesens
34.Dienstwohnung des Lehrers