1.Vorbereitung : Die Ausbildung begann wie bei den Handwerksberufen
mit einer 3 -jährigen Lehrzeit bei einem erfahrenen Lehrer. Der Auszubildende wohnte im Haushalt des Lehrers und musste diesem bei den fälligen Arbeiten in Schule, Kirche und in der Landwirtschaft zu Diensten sein.
2.Studium: Wenn er vom zuständigen Localschulinspektor für fähig und würdig befunden wurde, konnte er um Aufnahme in ein kgl. Schullehrerseminar ( Eichstätt, Lauingen) nachsuchen. In der streng konfessionell ausgerichteten Einrichtung wurde der Seminarist nicht nur in den schulspezifischen Fächern (Didaktik,Methodik, Pädagogik) unterwiesen sondern auch gezielt auf die kirchlichen Dienste (Orgelspiel, Kantor, Chorleiter) vorbereitet. Noch bis in die Mitte des vorigen Jahrhunderts war die Ausbildung zum Organisten ein Bestandteil der Lehrerbildung und die Besetzung mancher Lehrerstelle mit dem Organistendienst verbunden.
3.Schuldienstexpektant: Es folgte nun die Zeit des Vorbereitungsdienstes mit Praktika bei verschiedenen Lehrern und der Suche nach einer festen Schulstelle. In dieser Zeit hatte der Bewerber keinerlei Anspruch auf finanzielle Zuwendungen und war ganz auf die Unterstützung durch seine Angehörigen angewiesen.
4.Schulgehilfe: Als Schulgehilfe wurde der Anwärter als Hilfskraft einer Schule zeitlich befristet zugeteilt. Er war dem zuständigen Schulmeister unterstellt und bezog einen fassionsmäßigen Unterhaltszuschuss, mit dem er die Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Lehrerhaushalt zu bestreiten hatte.
5.Schulverweser: War eine Schulstelle vakant, wurde sie zunächst mit einem Schulverweser besetzt, der voll verantwortlich die Aufgaben eines Lehrers wahrnehmen musste, allerdings mit weniger Gehalt und ohne gesicherte Anstellung.
Die staatlichen Richtlinien sahen lediglich ein Mindestgehalt für Lehrer vor, so dass an den einzelnen Schulorten durchaus Unterschiede in der Lehrerbesoldung bestanden. Die wirtschaftliche Lage des Lehrers und sein gesellschaftlicher Status hielten sich nach wie vor auf einem bescheidenen Niveau
Die Lehrerinnen waren zudem zu zölibatärem Leben verpflichtet, d.h.sobald sie sich verheirateten, mussten sie aus dem Schuldienst ausscheiden.
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